Am 18. März 2009, am Tag der politischen Gefangenen, findet
um 09.45 Uhr ein Prozess gegen eine migrantische Frau statt, die
nach der Newroz (kurdisches Neujahrsfest) Demonstration 2008 grundlos
von der Polizei geschlagen und verhaftet worden ist und dafür 3600
Euro zahlen sollte.
Sie war mit ihren beiden Kindern nach der Newroz-Demonstration am
21. März 2008 in Stuttgart auf dem Nachhauseweg, als ihr von
der Polizei der Weg versperrt wurde. Die Polizei verlangte von ihr
sich weiter zu entfernen und erteilte ihr einen Platzverweis. Da ihre
Kinder von der Polizei eingekesselt war ging sie nicht weg.
Schließlich griff die Polizei mit äußerster Brutalität die
eingekesselten DemonstrantInnen an. Bei dem Angriff verletzte sie
sich so schwer, dass sie einen Monat lang krank geschrieben werden
musste. Nach einigen Monaten kam dann bei ihr ein Strafbefehl über
3600 Euro an gegen den sie Widerspruch einlegte. Nun findet am
18. März – nur drei Tage vor dem diesjährigen Newroz Fest – um
9.45 Uhr im Amtsgericht Stuttgart die Verhandlung gegen sie statt.
Mit
diesem Prozess soll versucht werden ein Exempel zu statuieren und zeigt
einmal mehr die Repression auf mit der MigrantInnen in Deutschland
konfrontiert sind. Wir müssen gemeinsam gegen die Repression vorgehen
und unsere Solidarität als Schutz und als Waffe gegen Angriffe,
dieser Art nutzen.
Kommt zum Prozess:
Amtsgericht Stuttgart
18. März 2009 // 9.45 Uhr
Saal 305
Nach
dem Prozess findet ab 15 Uhr auf dem Schlossplatz eine
Wandtafel-Ausstellung rund um das Thema politische Gefangenschaft
statt.
Hintergrund ist die Newroz-Demonstration zum kurdischen
Neujahrsfest am 21. März 2008 in Stuttgart. Nachdem die
Demonstration ohne Zwischenfälle abgeschlossen war wurden die
Demonstranten auf ihrem Nachhauseweg von mehreren Hundertschaften der
Polizei eingekesselt und zusammengeschlagen. Die DemonstrantInnen
wurden gefesselt, geschlagen und auf dem Boden geschleift. Die
Polizei begründete ihr äußerst aggressives Vorgehen mit der
Begründung, dass sie jemanden gesucht haben, soll, der an einer
Demonstration vom Internationalen Aktionsbündnis am 1. März
teilgenommen haben.
Um mögliche Anklagen gegen sie zu
verhindern suchte die Polizei mit den Anmeldern der Demonstration das
Gespräch und bot ihnen an, dass sie niemanden anzeigen würden, wenn
die DemonstrantInnen ihrerseits keine Anzeige gegen PolizistInnen
stellen würden.
Während gegen keinen einzigen der PolizistInnen
Anzeige erstattet wurden kamen bei den festgenommenen
DemonstrantInnen einige Tage nach dem Verstreichen der Anzeigefrist die
ersten Strafbefehle und Anzeigen an.