Einladung zum Matthiae-Mahl 2013 im Hamburger Rathaus

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Erste Bürgermeister der Hansestadt Hamburg Olaf Scholz lädt erstmalig alle Hamburger Bürgerinnen und Bürger zum Matthiae-Mahl 2013 in das Hamburger Rathaus ein.

 

Matthiae-Mahl 2013

Hamburger Rathaus

am 22. Februar 2013

um 20:00 Uhr

 

Seit 1356 feiern die Hamburger mit ihren Gästen das Matthiae-Mahl. Es ist damit das weltweit älteste heute noch begangene Festmahl.

 

War früher das Festmahl am Matthias-Tag nur den Reichen und Wohlhabenden vorbehalten, so bricht ihr sozialdemokratische Erster Bürgermeister Olaf Scholz mit dieser Tradition und lädt alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt zum Frühlingsbeginn ein, mit ihm das neue Jahr der Gleichheit aller zu beginnen. Matthäus 19,24 weist Olaf Scholz dieses Jahr den Weg „Nochmals sage ich euch: Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass ein Reicher in das Reich Gottes gelangt.“

 

Das Menü bleibt ein Geheimnis, bis die Gerichte aufgetischt werden. Selbstverständlich nehmen die Köche Rücksicht auf Geschmack und Vorlieben der Gäste, so gibt es zum Beispiel jedes Jahr eine vegetarische Menüvariante. Das war nicht immer so: Die Menüfolge von 1715 sah drei überaus fleischreiche Gänge vor, darunter „ein ganzes gebratenes Reh garniert mit Rebhühnern, Wildschweinrücken garniert mit Krammetsvögeln, Fasanen garniert mit Finken…“ Abgerundet wurde das ganze von einem Nachtisch aus Mandeln, Feigen, Rosinen und verschiedenen Kuchen.

 

Dieses Jahr beginnen wir als Senat damit, die Menschen die hier leben, die Bürgerinnen und Bürger dieser unserer Stadt, an dem Wohlstand teilhaben zu lassen. Jahrhunderte haben es sich die Wohlhabenden gut gehen lassen und von der Armut anderer profitiert. Als sozialdemokratischer Bürgermeister mache ich damit Schluss. Im reichen Hamburg muss es allen Menschen gut gehen. Niemand darf mehr hungern,“ sagt der Erste Bürgermeister Olaf Scholz.

 

Mit freundlichen Grüßen

Chef de Cuisine

 

Diese Einladung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.