Küssel: Knappe Entscheidung mit vagen Beweisen

Erstveröffentlicht: 
11.01.2013

Mit nur einer Stimme Mehrheit haben die Laienrichter Gottfried Küssel verurteilt

 

Michael Möseneder

 

Wien - Knapper kann ein, nicht rechtskräftiges, Geschworenenurteil nicht ausfallen. Fünf Laienrichter kamen in der Nacht auf Freitag zum Schluss, dass Gottfried Küssel sich nationalsozialistisch wiederbetätigt hat, drei sahen das nicht so. Eine Stimme mehr für Küssel hätte seinen Freispruch bedeutet: Bei Stimmengleichstand kann in Österreich der Angeklagte nach Hause gehen.

In dem Urteil gibt es aber noch eine weitere Besonderheit: Die Geschworenen haben Küssel nicht aufgrund dessen verurteilt, was ihm Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter vorgeworfen hat. Denn dieser war überzeugt, dass der 54-Jährige die neonazistische Webseite Alpen-Donau.info sowohl initiiert, als auch betrieben hat. Verurteilt wurde er allerdings nur wegen des ersten Punktes.

Zur Erinnerung: Das Beweisverfahren hatte ergeben, dass der Drittangeklagte Wilhelm A. (4,5 Jahre, 6:2 Stimmen) einen Geschäftspartner im Oktober 2008 informiert hatte, dass man zwei Internetseiten brauchen werde, deren Namen nachgereicht würden.

Einen Monat später fragte Küssel A. in einer E-Mail, ob er die Seiten alpendonau.info und aldoinfo.com registrieren könne. In einer verschlüsselten E-Mail sagte A. zu, in einer wenige Minuten später unverschlüsselt gesandten Nachricht lehnte er ab.

Dann passiert längere Zeit nichts. Im Jänner erhielt A. eine E-Mail vom Zweitangeklagten Felix B. (7 Jahre, 6:2 Stimmen), was denn nun mit den Seiten sei. Im März gehen sie dann online - unter den Namen Alpen-Donau. info und Alinfodo.com. Die Passwörter der Seiten werden von der Polizei auf den Computern von A. und B. sichergestellt.

Aus Sicht von Küssel und seinem Verteidiger Michael Dohr war das aber ein springender Punkt. Denn es habe zwar einmal die Idee für eine Hetzseite gegeben, er habe sich dann aber nicht mehr dafür interessiert, sagte Küssel im Verfahren aus. Auch Dohr argumentierte derart: Dass die Seiten schließlich unter anderen Namen online gegangen sind und keine weitere Kommunikation zwischen Küssel und A. gefunden wurde, zeige, dass sein Mandant damit nichts mehr zu tun hatte.

Der bei Küssel gefundene Brief eines Fotografen an die Webseite sei nicht dessen Originaldatei gewesen, Küssel habe sie wohl weitergeleitet bekommen und ohnehin gelöscht gehabt. Schließlich habe der IT-Sachverständige auch noch festgestellt, dass von Küssels Internetadresse nie auf die Neonaziseiten zugegriffen wurde, anders als es bei B. und A. der Fall war.

Genutzt hat das nichts, Staatsanwalt Kronawetter hat sich mit seiner Argumentation, bei Küssel gebe es auch noch einen verschlüsselten Computer, auf dem ja die Passwörter sein könnten, durchgesetzt.

Vorsitzende Martina Krainz erklärte die Strafhöhe mit Küssels einschlägigen Vorstrafen, da er als führender Kopf der rechten Szene angesehen werde, und der hohen Reichweite des Internets. Vorbei ist die Causa noch nicht: Die Nächste Instanz muss über die Berufung entscheiden und darüber, ob es Prozessfehler gegeben hat.

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Haben die Faschos jetzt linksunten gehackt und machen hier Reklame oder habe ich da etwas nicht verstanden

Das ist die Presserubrik und der Artikel oben ist vom Standard, der bekanntesten österreichischen Zeitung.