BOCHUM Nach einem Neonazi-Angriff auf dem S-Bahnhof Bochum-Langendreer muss einer der Täter nun endgültig für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Das Bochumer Landgericht hat das erstinstanzliche Urteil am Freitag in der Berufung bestätigt. Der Prozess fand unter besonderem Polizeischutz statt.
Von Jörn Hartwich
Vor dem Landgericht waren Mannschaftswagen geparkt, der Eingang wurde durch Polizeikräfte gesichert. Auch direkt vor dem Gerichtssaal waren die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt worden. Jeder Besucher wurde noch einmal auf Waffen durchsucht.
Opfer aus der
linken Szene
Der Angriff passierte
in der Nacht auf den 25. September 2011, die Opfer gehörten zur
linken Szene. Der 24-jährige Angeklagte war auf sein späteres
Oper zugestürmt, hatte sich offenbar über einen Anstecker mit einem
durchgestrichenen Hakenkreuz geärgert. „Ich zeige dir jetzt mal
ein richtiges Hakenkreuz“, rief er über den Bahnhof, hob sein
Shirt und zeigte seine Nazi-Tätowierung.
Dann gab er dem
anderen Mann einen brutalen Kopfstoß, kurz darauf schlugen auch
andere Neonazis zu. Zwei Opfer landeten sogar auf dem Gleisbett. Laut
Staatsanwaltschaft bestand deshalb sogar Lebensgefahr.
Daniel E.
Freigesprochen
Mit Daniel E. war
auch noch ein weiteres, stadtbekanntes Mitglied der rechtsradikalen
Szene angeklagt. Bei ihm bleibt es jedoch – wie auch schon in der
ersten Instanz – bei einem Freispruch. Daniel E., der im Prozess
ein T-Shirt mit der Aufschrift „Skinheads Großdeutschland“ trug,
war damals zwar dabei, dass er wirklich zugeschlagen hat, konnte vor
Gericht jedoch nicht bewiesen werden.