An Montag, den 26.11.2012, fand am Amtsgericht Oranienburg ein Prozess gegen den Antifaschisten Lothar Eberhard statt. Dieser wurde von den JN Mitgliedern Robert Wolinski und Manuel Bartel wegen Beleidigung angezeigt.
Wie es zum Prozess kam
Der Prozess kam nach einer Kette von Ereignissen zu Stande, die hier kurz geschildert werden sollen. Am 09.04.2010 kam es zu einem Eklat bei der Veranstaltung der Georg-Elser-Initiative in Oranienburg. Mitglieder der NPD Oberhavel und ihre Sympathisanten störten die Veranstaltung von innen und von außen. Die Initiative hatte über das gescheiterte Hitler-Attentat von 1939, das durch Georg Elser verübt wurde, aber auch über die Wichtigkeit von Zivilcourage informiert. Vor den Räumlichkeiten des Bürgerzentrums hielten NPD Mitglieder, darunter der als gewaltbereit bekannte Andreas Rokohl, Schilder mit Namen von Trägern des Blutordens hoch, die bei den Attentat umkamen. Später in der Veranstaltung versuchte Detlef Appel, Kreis- und Stadtverordneter der NPD, das Wort zu ergreifen. Vor dem Gebäude drohte Rokohl, Eberhard mit den Worten: „Dich haben sie vergessen. Du stehst mit einem Bein auch schon im Grab.“ nachdem Eberhard diesen nach 6 Millionen ermordeten Jüd*innen fragte.
Auf Grundlage dieser Aussage kam es am 11.01.2011 zum Prozess, bei dem Rokohl zu einer Geldstrafe von 1750 Euro verurteilt wurde. Über den Prozess regte sich Lothar Eberhard lautstark auf. Teil des von ihm gesagten war „Ein Faschist bleibt ein Faschist. Die hauen uns doch wieder auf den Köpfen rum, die Drecksbande!“. Von den Anwesenden Neonazis, darunter Lore Lierse (NPD-Stadtverordnete Gemeinde Mühlenbeck), Burkhard Sahner (Schöneiche), Robert Wolinski (Velten) und Manuel Bartel (Oranienburg) fühlten sich die nur die beiden letzt genannten angesprochen und erstatteten Anzeige. In ihrer polizeilichen Vernehmung sagten sie aus, dass sie “Dreckspack” gehört hätten.
Entpolitisierung gescheitert
Durch den hohen Andrang der 38 antifaschistischen Unterstützer*innen verschiedenster Couleur musste der Prozess zunächst in einen größeren Saal verlegt werden. Zur Unterstützung der Kläger waren lediglich Lore Lierse und Burhard Sahner anwesend. Zum Sachverhalt wurden dann der Angeklagte Eberhard, die Kläger Wolinski und Bartel, so wie den, zu dem damaligen Zeitpunkt anwesende, Staatsschützer KOK Biedermann und ein Revierbeamter als Zeugen befragt.
Nach dem Verlesen der Anklageschrift nutzte Eberhard die Möglichkeit vor Gericht zu sprechen. So kritisierte er gleich zu Beginn die Staatsanwaltschaft für die Aufnahme des Verfahrens, stellte den politischen Hintergrund, der bei Elsers Anschlag im Bürgerbräukeller Verstorbenen dar, und begründete die Notwendigkeit von Zwangsarbeiter*innenentschädigung. Daraufhin äußerte er zum Sachverhalt, dass die anwesenden Beamten keine Anzeichen zeigten die Störung der oben genannten Veranstaltung am 09.04.2012 durch die Neonazis zu unterbinden, obwohl diese den Nationalsozialismus verherrlichten. An dieser Stelle sprach er mit den Worten: “Frau Lierse, da hilft es auch nichts wenn sie lachen. Das waren Verbrechen an der Menschlichkeit” eine der beiden anwesenden NDP’ler*innen direkt an. Kurz darauf unterbrach der Anwesende Richter den Angeklagten, woraufhin dieser unter anderem mit den Worten “Faschisten bleiben Faschisten und das werde ich auch immer so sagen!” sein Statement beendete.
Neonazis mit Gedächnislücken
Als nächstes wurde der Nebenkläger Robert Wolinski befragt. Als Wolinski erzählen sollte, was sich seiner Meinung nach am 11.01.2011 zugetragen hatte, viel ihm dazu aber im Gegensatz zum Angeklagten kaum mehr was ein. Er könne sich nur noch daran erinnern, dass er, Barttel und weitere ihm heute unbekannte Personen “rum standen” und der Angeklagte die Gruppe “irgendwie beleidigt” hat. Mehr könne er nicht sagen und verwies immer wieder auf seine polizeiliche Vernehmung. Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass Wolinski sich an das Wort “Drecksbande” zu erinnern glaubt obwohl er in seiner polizeilichen Vernehmung von “Dreckspack” sprach. Auf Nachfrage gab er an, den Angeklagten Eberhard vor dem Prozess vom 11.01.2011 nicht gekannt zu haben und auch die Gründe für das Beiwohnen des damaligen Prozesses nicht mehr zu wissen. Sicher war er sich nur, dass Eberhard bei des angeblichen Beleidigung auf ihn und Bartel zugekommen sei und er diesen dann aus “Gerechtigkeitsempfinden” angezeigt habe. Gerechtigkeit meint in dem Fall, dass der Prozess den Wolinski und Bartel besuchten ebenfalls das Thema “Beleidigung” hatte, nur das Herr Eberhard der Kläger war. Und “der kann doch nicht erst einen wegen Beleidigung Anzeigen und dann selber Leute Beleidigen” – so der O-Ton von Wolinski. Kurz vor Ende seiner Befragung musst er trotz Einspruch der Staatsanwaltschaft noch die Fragen der Verteidigerin beantworten und somit sichtlich unzufrieden angeblich ohne sicher zu sein zugeben zwei Tage zuvor als Ordner in Rudow an einer NPD-Demonstration, sowie am 08.05.2012 in Demmin (Demonstration), am 15.09.2012 in Potsdam (Demonstration) und auch am 01.09.2012 in Velten (Kundgebung) an Veranstaltungen aus dem neonazistischen Spektrum teilgenommen zu haben.
Nun folgte die Vernehmung von Manuel Bartel. Bartel gab an sich an die Aussage “Dreckspack” zu erinnern, was mit seiner polizeilichen Aussage überein stimmte. Allerdings ist der Angeklagte Bartels Erinnerung nach nicht zu der Personengruppe zugekommen, sondern habe in die Richtung genickt. Auf Nachfrage der Verteidigerin gab er an nur zum Prozess am 11.01.2011 gekommen zu sein, weil “der Wolinksi” in mitgenommen habe und es ja um “Rosi” (gemeint ist der damals Verurteilte Andreas Rokohl) ging, den er nur unter diesem Namen kenne. Auch er musste ebenfalls müssisch zugeben am 01.05.2012 bei der Neonazidemonstration in Wittstock und am 01.09.2012 in Velten bei der Neonazikundgebung gewesen zu sein. Mitgliedschaften in NPD, Freien Kräften oder sonstigen neonazistischen Organisationen verneinte er, allerdings gab er an die Beobachter Lore Lierse, Burkhard Sahner und mögliche weitere durchaus von NPD-Veranstaltungen zu kennen.
Vom Verfassungsschutz lernen
Darauf folgend wurde wurde der Staatsschützer KOK Biedermann befragt. Gleich vorweg nehmen wollen wir, dass Herr Biedermann sein, von Steuergeldern bereit gestelltes, Notizbuch zu den damaligen Vorgängen “anscheinend verloren” hat – es ist zumindest nicht zu finden. Dafür hat er aber drei Tage vor seiner gerichtlichen Aussage seine zeugenschaftliche Aussage das letzte Mal gelesen und sich daraus neue Notizen gemacht, die er als – sagen wir mal – Gedächtnisstütze bei seiner Vernehmung zum Ablesen nutzte. Wie bei dieser Vorbereitung nicht anders zu erwarten schildert Biedermann, dass der Angeklagte Eberhard zum einen das Wort “Drecksbande” verwendete, dabei eine ausholende Bewegung machte und während dieser auf alle Anwesenden, also auch ihn, zumindest übergangsweise deutete. Zu den vorangegangen Vorgängen könne er sich nicht äußern, da er am Tag der oben benannten Veranstaltung der Georg-Elser-Initiative frei hatte und auch nicht an einer möglichen Auswertung innerhalb der Staatsschutzabteilung teilgenommen habe. Auch hatte er nach eigener Aussage zwischen dem Aufnehmen der Anzeigen von Wolinski und Bartel bis zum Lesen seiner eigenen zeugenschaftlichen Aussage keinen Kontakt zum verhandelten Fall. Ob er seit der Anzeige der beiden Kontakt im Rahmen seines Dienstes hatte, wollte/konnte/durfte er nicht sagen. Abgesehen von einer weiteren neuen Möglichkeit der zu klärenden Vorgänge vom 11.01.2011 hat er auf Nachfrage der Verteidigung allerdings noch mitgeteilt, dass Lore Lierse, die den Prozess für sich protokollierte, und Burkhard Sahner auch am 11.01.2011 als Zuschauer*innen beim damaligen Prozess gegen Andresas Rokohl anwesend waren und konnte auch auf die beiden diesmal im Gericht deuten.
Danach war die Vernehemung des Revierbeamten Frank Fiedler nur noch obligatorisch, zumal sich dieser nur an das Wort “Drecksbande” erinnern konnte und kein Erinnerungen mehr zu möglichen Bewegungen Eberhards hatte.
JN Oranienburg – lieber spät als nie
Nach einer Unterbrechung von zehn Minuten wurden die Plädoyers verlesen. Die Staatsanwaltschaft forderte Freispruch. Noch bevor die Vertretung der Nebenklage das Wort erheben konnte, betraten pünktlich zum Abschluss die JN’ler Phillip Badczong und Martin Ulbricht den Saal. Der Rechtsanwalt Held (Vertreter von Robert Wolinski) sprach nun zum ersten Mal mehrere zusammenhängende Sätze und forderte anschließend eine Verurteilung von 40 Tagessätzen zu je 20,- Euro. Die Verteidigung Eberhards zeigt die Widersprüche der einzelnen Zeugenaussagen auf und erinnerte daran, dass die Alliierten nach dem II. Weltkrieg dem Grundgesetz unter Maßgabe zugestimmt haben faschistoiden Tendenzen nie wieder Vorschub zu leisten und forderte Freispruch.
Dass am Ende ein Freispruch herauskam, obwohl Lothar Eberhard zu gab, was er sagte, lag an drei wichtigen Punkten. 1) Die Frage warum nur die beiden sich angesprochen fühlten, nicht aber andere Anwesende konnte nicht geklärt werden. 2) Auch widersprachen sich Wolinski und Bartel ob Eberhard auf sie zugegangen sei oder ihnen zugenickt hätte. Anders sah es der Staatsschützer, welcher zeigte, dass Eberhard eine ausholende Geste gemacht hatte und somit alle dort Anwesenden – also auch ihn – hätte meinen können. 3) Besonders wichtig war es jedoch auch, dass Eberhard die Kläger gar nicht kannte um sie am 11.01.2011 hätte als Faschisten erkennen können.
JN Oranienburg zeigt sich aktiv
Nachdem der Nutzungsvertrag für das „Nationalen Jugendzentrums“ am Speicher gekündigt wurde und die JN rasch die Räumlichkeiten geräumt haben, tritt nun die (offizielle)Jugendorganisation der NPD vermehrt aktiver in Oberhavel auf. Dabei hat sie ihr Aktionsfeld mehr auf Hennigsdorf und Velten verlagert. So setzte Wolinski am 29. Juli dieses Jahres eine Geburtstagsanzeige für den in Hennigsdorf geborenen NS-Kriegsverbrecher Erich Priebke in die lokale Zeitung. Stunden darauf folgte ein unangemeldeter Fackelaufmarsch durch die Hennigsdorfer Innenstadt. Vor Ort konnten nur noch sieben Neonazis aus Berlin und Oberhavel festgestellt werden. Ein Bericht samt Fotos gab es anschließend auf der Seite des “nationalen Widerstands Berlin” (NW Berlin) zu lesen.
Dass es gute Kontakte zwischen den NW Berlin und der JN Oranienburg gibt, ist dabei offensichtlich. Nachdem Wolinski mit der Anmeldung des sog. „antiimperialistschen Fußballturniers“ in Velten an der Stadt und dem lokalen Rugbyvereins gescheitert war, polterten die JN mittels einer Protestkundgebung. Die Kundgebung wurde durch Sebastian Schmidtke angemeldet, welcher als Führungsperson des “NW-Berlin” gilt. Durchgeführt wurde die Kundgebung allerdings durch das JN-Bundesvorstandsmitglied und langjährig bekannten Aktivisten Sebastian Richter. Zur Unterstützung waren knapp 30 Personen aus dem Umfeld des NW Berlin anwesend. Der gute Kontakt von NW-Berlin und JN Oranienburg rührt von der gemeinsamen Zeit bei der inzwischen verbotenen “Heimattreuen Deutschen Jugend” (HDJ). Mehrere Mitglieder der verbotenen “Kameradschaft Tor”, welche jetzt im “NW-Berlin” organisiert sind, waren mit den Oberhaveler Aktivist*innen im gleichen “Gau” der HDJ. Auch auf Demonstrationen tritt die JN Oranienburg vermehrt in Begleitung des NW Berlin auf. Nach der blockierten NPD Demonstration am 15.09. in Potsdam begleiteten Wolinski und Badczong die Berliner*innen auf ihren Heimweg, nahmen an der im Anschluss gescheiterten Spontandemonstration am Savignyplatz teil und versuchten sogar einen kleinen Durchbruch durch die Polizeiketten. Mitglieder der JN Oranienburg sind bei den letzten drei Demonstrationen in der Region auch als Ordner eingesetzt worden. Wolinski war gemeinsam mit Philipp Badczong in Potsdam und Wolinski mit dem Oranienburger Robert Wegner am 24. November bei einem NPD-Aufmarsch in Rudow Ordner. Auch in Frankfurt/Oder am 10.November war Robert Wegner als Ordner zu sehen.
Antifa 2 : 0 sog. „Volkstreue Jugend“
Der Prozess stellt einen weiteren Meilenstein gegen die juristische Offensive der NPD Oberhavel dar. Seit 2010 versucht diese politische Gegner*innen durch Anzeigen und Strafverfolgung einzuschüchtern. Auch der jetzige Fall darf in diesem Kontext gesehen werden. Mit Ruhm hat sich die NPD bis jetzt allerdings nicht bekleckern können. Von drei Anzeigen gegen NPD/JN-ler hatten zwei Erfolg, von den vier Anzeigen welche die NPD/JN selber stellte, kam es nur bei einem Fall zu einer Rechtssprechung zu Gunsten der NPD. Gerade die JN hat drei von drei Fällen vor dem Gericht als Verlierer bestreiten dürfen – jede Anzeige zeigt vor allem wie verzweifelt die Szene zu sein scheint.
Foto vom Neonaziaufmarsch in Neuruppin am 14.04.2012. Nummer 1: Manuel Bartel, Nummer 2: Robert Wolinski.
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