Quelle:
Erstveröffentlicht:
07.09.2012
Zwei Hakenkreuze und antisemitische Sprüche hat ein Unbekannter in die Fassade der Jüdischen Kultusgemeinde in der Basteigasse geritzt. Ministerpräsident Kurt Beck hat die Tat aufs Schärfste verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wertet sie als schwerwiegende Straftat.
"Ab mit Euch in die Gaskammer" und "Juden ins KZ"
lauten die beiden Sätze, die rechts und links von der Eingangstür des
Gebäudekomplexes in der Basteigasse eingeritzt wurden. Außerdem wurden
zwei große Hakenkreuze in die Fassade gekratzt.Es wurde keine Farbe
verwendet, schilderte der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Bleh gestern,
weshalb die Schmierereien kaum zu lesen seien.
Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft für sachdienliche Hinweise auf den oder die Täter 2000 Euro Belohnung ausgesetzt. Der Leitende Oberstaatsanwalt erläuterte, es handele sich um zwei Straftatbestände. Zum einen komme der Tatbestand der Volksverhetzung in Betracht, zum anderen sei das Hakenkreuz als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet worden. Sollte der Täter gefasst werden, kommt nach Blehs Worten nur eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten in Frage.
Aufs Schärfste verurteilt haben gestern Ministerpräsident Kurt Beck und Innenminister Roger Lewentz die antisemitischen Schriftzeichen. "Eine solche Tat ist mehr als beschämend", konstatierten die beiden Landespolitiker. Es werde alles dafür getan, die Täter dingfest zu machen. Denn die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sei für sie eine Verpflichtung. Die Landesregierung begreife den Kampf gegen Rechts als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Sicherheitsbehörden gingen "konsequent gegen den braunen Sumpf" vor.
Deshalb trete die Landesregierung in Mainz für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren ein. "Es ist nicht hinzunehmen, dass eine fremdenfeindlich, anti-demokratische und rassistische Partei in Deutschland durch Steuermittel finanziert wird", betonten Beck und Lewentz. (ita) Einwurf
Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft für sachdienliche Hinweise auf den oder die Täter 2000 Euro Belohnung ausgesetzt. Der Leitende Oberstaatsanwalt erläuterte, es handele sich um zwei Straftatbestände. Zum einen komme der Tatbestand der Volksverhetzung in Betracht, zum anderen sei das Hakenkreuz als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet worden. Sollte der Täter gefasst werden, kommt nach Blehs Worten nur eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten in Frage.
Aufs Schärfste verurteilt haben gestern Ministerpräsident Kurt Beck und Innenminister Roger Lewentz die antisemitischen Schriftzeichen. "Eine solche Tat ist mehr als beschämend", konstatierten die beiden Landespolitiker. Es werde alles dafür getan, die Täter dingfest zu machen. Denn die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sei für sie eine Verpflichtung. Die Landesregierung begreife den Kampf gegen Rechts als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Sicherheitsbehörden gingen "konsequent gegen den braunen Sumpf" vor.
Deshalb trete die Landesregierung in Mainz für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren ein. "Es ist nicht hinzunehmen, dass eine fremdenfeindlich, anti-demokratische und rassistische Partei in Deutschland durch Steuermittel finanziert wird", betonten Beck und Lewentz. (ita) Einwurf