Freigelassener Sex-Gangster wohnt jetzt in Chemnitz: Wer beschützt uns vor diesem Mann?

Vergewaltiger Hans-Peter W
Erstveröffentlicht: 
26.05.2012

Chemnitz – Einer der schlimmsten Sexgangster Deutschlands wohnt jetzt in unserer Nachbarschaft!


Im November 2010 musste Vergewaltiger Hans-Peter W. (54) nach 25 Jahren Haft freigelassen werden. Dabei hatten ihn deutsche Richter wegen seiner Gefährlichkeit für immer weg gesperrt. Doch ein EU-Urteil bescherte ihn aus einem Knast in Baden-Würtemberg den Weg in die Freiheit.

Bis vor kurzem wohnte der Sex-Gangster im Dorf Insel bei Stendal (Sachsen-Anhalt). Nachdem es monatelang Proteste von Anwohnern gab, packte er jetzt seine Koffer und zog nach Chemnitz.

 

Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein (51) von der Generalstaatsanwaltschaft bestätigt: „Ja, er befindet sich in Sachsen. Wir prüfen derzeit geeigneten Maßnahmen, die rechtlich zulässig sind, wie diese Person zu überwachen ist.“

BILD.de spürte W. in Chemnitz auf – von einer Überwachung keine Spur. Im schönen Stadtteil Bernsdorf hat er eine sanierte Zweiraumwohnung bezogen.

 

Vergewaltiger W. wimmelt die Reporter gleich an der Haustür ab: „Ich bin's nicht, lebe schon seit einem halben Jahr hier.“ Doch das ist nicht die Wahrheit!

Sein Vermieter: „Er ist erst vor wenigen Tagen eingezogen. Hätten wir von seiner Vergangenheit gewusst, wäre es nie dazu gekommen. Eine Frau hat alles erledigt, den Mann haben wir nie gesehen. Die Miete zahlt die Arbeitsagentur.“

DOCH WER SCHÜTZT UNS VOR DIESEM MANN?

Die Polizei will damit nichts zu tun haben. Frank Wend (44) vom Innenministerium: „Die Staatsanwaltschaft ist für die Führungsaufsicht verantwortlich!“

 

 


 

 

Warum ist der Vergewaltiger frei?

Grundlage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009. Die obersten Richter kippten ein deutsches Gesetz.

Danach konnte seit 1998 Sicherheitsverwahrung für Straftäter unbegrenzt angeordnet werden (vorher galt eine Höchstgrenze von 10 Jahren). Das sollte auch für Kriminelle gelten, die vor 1998 verurteilt wurden.

Das ist laut EGMR nicht mit der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Daher musste Vergewaltiger Hans-Peter W. (54) freigelassen werden.