Demoverbot - NPD scheitert mit Eilantrag

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Die geplante NPD-Kundgebung am 1. Mai in Mannheim bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies am Freitag den Eilantrag des NPD-Kreisverbandes Rhein-Neckar gegen das Versammlungsverbot aus formalen Gründen zurück.

 

Der Kreisverband sei nicht befugt, einen Antrag zu stellen, weil nicht er, sondern der Bundesverband der NPD zu der Veranstaltung eingeladen habe, beschied das Gericht. Damit könne nur der Bundesverband gegen das Verbot vorgehen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Dem NPD-Kreisverband bleibt noch der Gang zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

 

Stadt befürchtet Ausschreitungen

 

Die Stadt Mannheim hatte am 24. April die unter freiem Himmel geplante Versammlung verboten und auch jede Ersatzveranstaltung auf ihrem Gebiet untersagt. Ein Sprecher der Stadt hatte angegeben, die Kommune befürchte Ausschreitungen und Straftaten rund um den Demonstrationsmarsch.

Bei der Stadt waren für den 1. Mai bislang 21 weitere Demonstrationen angemeldet worden - bei den meisten davon handelt es sich um Gegendemonstrationen. Das "Bündnis gegen Rechts" hat dazu aufgerufen, den Aufmarsch der Partei zu blockieren. Alle Fraktionen unterzeichneten eine Erklärung gegen den Aufmarsch der NPD.