NPD darf nicht in Mannheim demonstrieren

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Erstveröffentlicht: 
27.04.2012

Mannheim. Die geplante NPD-Kundgebung am 1. Mai in Mannheim bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies am  Nachmittag den Eilantrag des NPD-Kreisverbandes Rhein-Neckar gegen das Versammlungsverbot aus formalen Gründen zurück (1 K 987/12). Der Kreisverband sei nicht befugt, einen Antrag zu stellen, weil nicht er, sondern der Bundesverband der NPD zu der Veranstaltung eingeladen habe. Damit könne nur der Bundesverband gegen das Verbot vorgehen.

 

Die Stadt Mannheim hatte am 24. April die unter freiem Himmel geplante Versammlung verboten und auch jede Ersatzveranstaltung auf ihrem Gebiet untersagt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Dem Kreisverband bleibt noch der Gang zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.