Ein leicht bizarrer Vorschlag zur Sicherheitspolitik kam angesichts des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Telekommunikationsgesetz vom Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Wendt will allem Anschein nach "auf Vorrat" Überwachungsmaßnahmen durchführen, solange noch die alte Rechtslage gilt.
In dem Urteil wurden Überwachungsmaßnahmen, insbesondere von Berufsgeheimnisträgern, von den Richtern teilweise eingeschränkt (gulli:News berichtete). Auch hatten die Karlsruher Richter die Weitergabe von PINs und dynamischen IP-Adressen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Das entsprechende Gesetz muss bis zum 30. Juni 2013 nachgebessert werden.
Dies sieht Wendt offenbar als Beeinträchtigung der Polizeiarbeit an. "Die Ermittler sollten jetzt spähen so viel es geht, sonst werden der Polizei später fehlende Ermittlungserkenntnisse vorgeworfen”, so der Gewerkschaftschef gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagausgabe).
Wendt erklärte, das Urteil bedeute einen erheblichen Mehraufwand für die Polizei. "Es darf nicht sein, dass die Politik tatenlos zusieht, wie uns das Gericht die Hände bindet", sagte Wendt. Für zusätzliche Personaleinstellungen müsse die Bundesregierung "ordentlich Geld in die Hand" nehmen. "Der Rechtsstaat ist nun mal nicht zum Nulltarif zu haben", fügte er hinzu.