Nazizentrum Rheinmünster-Söllingen: Rössle wird schließen

Demonstration gegen das "Nationale Zentrum" Rössle in Söllingen im Oktober 2010.  Foto: I.Wentz
Erstveröffentlicht: 
12.05.2011

Rheinmünster-Söllingen (ps/trs) - Seit langem ist das "Rössle" in Rheinmünster-Söllingen großen Teilen der Bevölkerung sowie Anhängern der linken Szene ein Dorn im Auge: Bei Veranstaltungen und Treffen soll dort rechtes Gedankengut verbreitet werden. Aber auch Polizei, Gemeinde und Landratsamt sähen den Szenetreff lieber geschlossen. Dies könnte nun bald eintreten: Das Landratsamt Rastatt verbietet dort den Alkoholausschank, es wurden bereits Ermittlungen wegen Ordnungswidrigkeiten gegen Mieter eingeleitet. Gleichzeitig bestätigte der Anwalt der Szene, dass das Lokal nach dem 30. Juni nicht mehr genutzt werden soll.

 

Im Zuge der verstärkten Ermittlungsarbeit gegen die extremistische Szene in Rheinmünster hat das Landratsamt Rastatt ein sofortiges Alkoholverkaufsverbot in der Gaststätte "Rössle" verhängt.

 

Mietverhältnis endet am 30. Juni

 

Zudem wurden Ermittlungen gegen den Mieter des Szenetreffs eingeleitet - es bestehe der Verdacht mehrerer Ordnungswidrigkeiten, wie das Landratsamt mitteilt. Laut schriftlicher Anwaltsmitteilung gegenüber dem Amt soll das bisherige Mietverhältnis zum 30. Juni 2011 beendet werden. Dies gab am Donnerstag der Erste Landesbeamte des Landkreises, Jörg Peter, bekannt. In Kooperation mit Gemeinde und Polizei waren verstärkt ordnungsrechtlichen Untersuchungen vorangetrieben worden.

 

Keine Erlaubnis zu gewerbsmäßigem Ausschank

 

Diese hätten nun ergeben, dass während verschiedener Veranstaltungen in der Gaststätte gewerbsmäßig alkoholische Getränke ausgeschenkt wurden, ohne dass eine erforderliche Erlaubnis beantragt worden sei. Nachdem der Mieter angehört wurde, nahm die Kreisbehörde dies zum Anlass, ihm mit sofortiger Wirkung den Alkoholausschank in der Gaststätte zu untersagen. Die untere Verwaltungsbehörde sei nicht gewillt, den rechtswidrigen Zustand in der Gaststätte auch nur für eine Übergangszeit zu dulden, erklärte Peter. Das Betreiben einer Gaststätte mit Alkoholausschank ohne Erlaubnis stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden könne.

 

Illegaler Alkoholausschank hat regelmäßig stattgefunden

 

Die Unterbindung des nicht genehmigten Gaststättenbetriebes liege auch im gesteigerten öffentlichen Interesse, um die rechtsextreme Szene zur unverzüglichen Beendigung des rechtswidrigen Alkoholausschanks anzuhalten. Da bereits in der Vergangenheit regelmäßig Veranstaltungen mit Alkoholausschank stattgefunden haben, liege der Verdacht nahe, dass wiederholt und ohne Erlaubnis ein Gaststättenbetrieb ausgeübt werde. Auch das Verhalten des Mieters gegenüber dem Landratsamt begründe die Vermutung, dass hier etwas verborgen werden solle.

 

Denn auch Auskünfte zu Art und Umfang des Betriebes und zu konkreten Veranstaltungen in der Gaststätte würden ohne nähere Begründung pauschal verweigert. Sogar der Anwalt des Mieters hatte darauf hingewiesen, dass die Auskünfte verweigert werden könnten, damit keine Gefahr der Selbstbezichtigung einer Ordnungswidrigkeit bestehe. Dies deutet das Landratsamt als Hinweis auf Rechtsverstöße nach dem Gaststättengesetz. Deshalb habe man weitere Ermittlungen zu Bußgeldverfahren gegen den bisherigen Mieter der Gaststätte eingeleitet.

 

Tage des Rössles sind gezählt

 

Die Tage des zum Schwerpunkt rechtsextremistischer Veranstaltungen in Baden-Württemberg gewordenen Szenetreffs in der Gaststätte "Rössle" in Rheinmünster-Söllingen sind also möglicherweise gezählt. Im Zusammenhang mit den verstärkten Ermittlungen des Landratsamtes Rastatt zur Eindämmung der neonazistischen Umtriebe in der Kreisgemeinde habe nunmehr der Rechtsanwalt des Mieters schriftlich mitgeteilt, dass das Mietverhältnis zum 30. Juni 2011 ende. Inwieweit sich die Szene tatsächlich aus der Kreisgemeinde zurückziehe, bleibe allerdings abzuwarten, so Peter abschließend.