Bochumer Harry-Prozess: Von den Vorwürfen kaum noch was übrig und jede Menge Skandale

Harry, hol schon mal die Daumenschraube!

(Besser spät als nie!)

Am 7.2. endete nach zwei Verhandlungstagen der Prozess gegen einen Bochumer Antifaschisten, der beim Protest gegen einen NPD-Stand zwecks Personalienkontrolle vom notorisch zur Selbstüberschätzung neigenden C-Promi und Polizeioberkommissar Thomas „Harry“ Weinkauf auf die Wache verbracht und dort verprügelt wurde. Die Hauptanklagepunkte „Körperverletzung“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ wurden in der Verurteilung nicht berücksichtigt, da die Aussagen des POK Weinkauf offensichtlich unglaubwürdig, also falsch, waren. Verurteilt wurde lediglich wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 160 Euro. Darüberhinaus – und das ist der andere Skandal an dem ganzen Fall – gab „Harry“s Kollege zu, beabsichtigt zu haben, nach der obligatorischen Durchsuchung auf der Wache das Handy des Angeklagten durchsuchen zu wollen.

 

„Harry“ und Kollege hatten den Angeklagten nach einer kleinen verbalen Konfrontation auf der Kortumstraße zwecks Personalienfeststellung zur Wache gebracht. Dort bekam der Angeklagte zusätzlich eine Abreibung für sein unverschämtes Verhalten, die „usus“-gemäße Durchsuchung seines Handys unterbinden zu wollen. Diese Peinlichkeit war genug, um die Geschichte auf der Wache völlig auszuklammern – denn der Tatbestand des Widerstands und der Körperverletzung waren nun wirklich nicht mehr haltbar – und den Angeklagten „nur noch“ wegen der angeblichen

Beleidigung Harrys als „Nazi-Bullen“ zu verurteilen.

 

Doch nochmal der Reihe nach:

 

Am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte entgegen den in der Anklage niedergeschriebenen Vorwürfen, er hätte den Anordnungen der Beamten auf der Wache nicht gefolgt und sich entziehen wollen, widersprochen und sehr ausführlich dargestellt, dass die Gewalt eindeutig von „Harry“ ausging. „Harry“ hatte als Zeuge am ersten Prozesstag die Anklage bestätigt und nach intensiven Nachfragen abgestritten, dass der Angeklagte im Verhörzimmer überhaupt durchsucht worden sei. Von der versuchten Durchsuchung eines Handys wollte er dementsprechend natürlich nichts wissen. Allerdings war schriftlich protokolliert worden, dass Harry den Angeklagten durchsucht hatte. Das Handy und andere „zur Habe“ genommenen Sachen des Angeklagten tauchte allerdings nicht im Durchsuchungsprotokoll auf. Die Widersprüche zwischen den Aussagen des Angeklagen und des Zeugen Harry waren der Grund, noch weitere Zeugen zu vernehmen.

 

Und siehe da: am zweiten Prozesstag wurde die Einlassung des Angeklagten hinsichtlich der Vorgänge auf der Wache zumindest soweit bestätigt, dass die Durchsuchung des Angeklagten, sowie die versuchte Handy-Durchsuchung tatsächlich stattgefunden hatten. Selbstverständlich hatte das aus Sicht des Zeugen, der die Untersuchung vornehmen wollte, überhaupt nichts mit der darauf folgenden „Rangelei“ zwischen Harry und dem Angeklagten zu tun. Somit schlängelte sich der Zeuge gerade nochmal um das Stigma des „Kameradenschweins“ herum.

 

Der erwähnte Zeuge war Harrys Kollege, der an Angeklagten zusammen mit ihm auf die Wache verbracht hatte. Er schilderte entgegen dem, was Harry in die Anzeige geschrieben hatte und auch in der Anklageschrift stand, dass der Angeklagte seinen Kollegen Harry nicht körperlich angegriffen habe. Er sei lediglich in Richtung Tür gegangen und sei von Harry zu Boden gebracht und von ihm fixiert worden. Seine Bewegungen am Boden müssten laut ihm nicht zwingend als Widerstand intepretiert werden, sondern könnten dem Aufrichten in eine „bequemere Position“ gedient haben. Damit war die Anklage eigentlich größtenteils vom Tisch. Auf explizite Nachfrage der Richterin gab er dann an, sich an das Wort „Nazi-Bulle“ erinnern zu können. Auch Harry konnte sich erst erinnern, nachdem ihm durch das Gericht nachgeholfen wurde.

 

Darauf folgte als Zeuge der Gewahrsamsbeamte, der sich jedoch an nichts erinnern konnte und dementsprechend auch direkt wieder die Szenerie verlassen durfte. Nun sollte die Jenniffer Issinger von der NPD als Zeugin gehört werden. Sie hatte damals den Angeklagten mit Absicht falsch beschuldigt, den Schirmständer der NPD umgetreten zu haben. Da sie nicht erschien, wurde ihr ein Ordnungsgeld von 100 Euro aufgebrummt.

 

Zuletzt wurden die zwei beim Stand anwesenden Ordnungsbeamten vernommen. Diese bestätigten, dass der Angeklagte den Schirm nicht umgetreten hatte und berichteten von einer angespannten Stimmung am Stand.

 

Die Staatsanwältin gab in ihrem Plädoyer zu, dass der Anklagepunkt der Körperverletzung sich nicht aufrecht erhalten lasse, aber dass die Beleidigung und der Widerstand nicht zu bestreiten wären.

 

Der Verteidiger führte aus, dass aus den Aussagen von Harrys Kollegen keine Körperverletzung und kein Widerstand zu entnehmen sei. Er wies auf die eklatanten Widersprüche zwischen seiner Aussage und der seines Kollegen Harry hin, die die Zeugen eindeutig unglaubwürdig machen würden, nicht zuletzt, was den Vorwurf der Beleidigung angehe. Dementsprechend forderte er Freispruch in allen Anklagepunkten.

 

Die Richterin verurteilte den Angeklagten am Ende „nur“ wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe. Wie ein Trostpreis für die Staatsanwaltschaft wirken die 160 Euro Geldstrafe gegen den Antifaschisten. Elegant wand sich die Richterin in ihrer Urteilsbegründung um die Prügelvorwürfe gegen Harry, seine offensichtliche Falschaussage und die skandalöse versuchte Handydurchsuchung herum. Angeklagt war eben der Antifaschist und nicht diejenigen, die Gewalt gegen persönlich-politisch Missliebige einsetzte, um ihre Handys ausschnüffeln zu können. Substanziell hat die politische Staatsanwaltschaft in Bochum den Prozess zwar verloren, das Gericht und ein klar voreingenommener Gerichtsreporter verhinderten aber, dass der Schuss nach hinten los ging und der Prozess in seiner ganzen Skandalösität wahrgenommen wurde.

 

Dennoch kann man angesichts der Bochumer Zustände froh sein, dass es nicht schlimmer ausgegangen ist und die zentralen Anklagepunkte abgeschmettert werden konnten. Schlussendlich wäre zu hoffen, dass trotz allem der Prozess und die Form der Öffentlichkeit dem Image des Fernsehbullen Harry nicht gut getan hat.

 

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