Wackelt der Deal mit der FKD?

Erstveröffentlicht: 
09.08.2017

Im Prozess gegen zwei Mitglieder der rechtsextremen „Freien Kameradschaft Dresden“ sind noch Fragen offen. Ein zweiter Prozess beginnt im September. Von Alexander Schneider

 

Dresden. Wie glaubhaft sind die Geständnisse von Robert S. (19) und Florian N. (27)? Die beiden Angeklagten haben einen Großteil der Vorwürfe eingeräumt – allerdings eher schleppend. Sie hoffen auf Freiheitsstrafen von maximal vier Jahren. Das war die Strafobergrenze im Rahmen einer Verfahrensverständigung mit der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden. Die beiden Angeklagten sollen zur „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD) gehört haben und gemeinsam mit weiteren Rechtsextremisten gezielt Angriffe auf Ausländer, Andersdenkende und Polizisten begangen haben – etwa bei den Krawallen in Heidenau im August 2015, auf ein alternatives Wohnprojekt gemeinsam mit der Gruppe Freital im Oktober 2015 oder beim Stadtfest im August 2016. Die Männer müssen sich unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und für Sprengstoffexplosionen verantworten.

 

Am Montagnachmittag übergab der Vorsitzende Richter Joachim Kubista den Verteidigern ein Video der Generalstaatsanwaltschaft. Es könnte belegen, dass die Angeklagten bei den zweitägigen Krawallen vor der Flüchtlingsunterkunft in Heidenau mehr getan haben, als sie in ihren Geständnissen zugegeben hatten. Es sei daher nicht ausgeschlossen, dass der Deal zwischen den Angeklagten und der Kammer platzt, sagte ein Anwalt, der Opfer vertritt.

 

Die Richter dagegen gehen davon aus, dass am Donnerstag die Plädoyers beginnen können. Der Prozess soll noch im August enden. Schon Mitte September müssen sich sechs weitere mutmaßliche Mitglieder der FKD in einem zweiten Prozess vor der Staatsschutzkammer verantworten. Laut Kubista seien zunächst rund zwei Dutzend Sitzungstage bis Januar 2018 geplant. Ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass die Beweisaufnahme in diesem zweiten FKD-Verfahren weit länger dauern werde.