Polizei verschlampt Zeugenadresse – Freispruch für Neonazi

Erstveröffentlicht: 
04.08.2017

Mit dem bekannten NPD-Anwalt Carsten Schrank und einem Unterstützer steht der frühere Berliner NPD-Vorsitzende Sebastian Schmidtke auf dem Flur des halleschen Amtsgerichts. Am Mittwoch wurde er dort vom Vorwurf der versuchten Körperverletzung freigesprochen, obwohl Richter Petersen keinen Zweifel an seiner Schuld hat. Wegen unzureichenden Beweisen kann er Schmidtke nicht verurteilen. Die Polizei hatte Namen und Adresse des einzigen Zeugen verschlampt.

 

Sebastian Schmidtke war zuletzt zwei Jahre als Bundesorganisationsleiter bei der NPD angestellt. Für den 1. Juli 2017 beim „Rock für Deutschland“ war er in Gera als Redner angekündigt. Er hat keine Kinder, lebt allein und ist arbeitslos. Früher hat er im Einzelhandel gearbeitet. Schmidtke ist siebenfach vorbestraft, unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Volksverhetzung, einem Verstoß gegen das Pressegesetz und einem gegen das Jugendschutzgesetz. Jetzt stand er vor Gericht, weil er am 10.03.2016 während einer NPD-Wahlkampfveranstaltung in Halle einen Fotografen angegriffen haben soll. Schmidtke war Leiter der Veranstaltung.

 

Der Angegriffene H. ist Nebenkläger im Prozess, er hat seinen Anwalt dabei. H. sagt, dass Polizisten in Sichtweite waren, als er angegriffen wurde. Er war allein unterwegs, Gegendemonstranten protestierten hinter dem NPD-Konvoi und die Polizei stand dazwischen. H. war vor Ort, um Fotos von der NPD-Veranstaltung zu machen. Schmidtke soll auf ihn zugelaufen sein, „Hau ab!“ gerufen haben und mit einer Plastikflasche nach ihm geschlagen haben. H. sagt, dass er seine Hände schützend vor die Kamera hielt, der Schlag traf ihn an den Händen. Der Angriff dauerte nur wenige Sekunden. Ein anderer NPD-Funktionär kam auf beide zu und zog Schmidtke weg.

 

H. erstattete Anzeige bei den Beamten vor Ort. Die nahmen auch von einem Zeugen die Personalien auf. Von dem gibt es jetzt nur noch ein Foto, Name und Adresse sind verschollen. Nur die Beamten, die die Anzeige aufnahmen, konnten als Zeugen geladen werden. Einer der beiden wird gar nicht erst gehört. Der andere kann sich nicht erinnern, ob H. bei ihm die Anzeige aufgegeben hat. Er erinnert sich daran, dass H. mehrere Vorfälle anzeigen wollte. Insgesamt sei die Situation am Tag chaotisch gewesen, er selbst war im Team der Einsatzleitung. Er sagt, es wären zu wenig Polizisten vor Ort gewesen, um auch noch Anzeigen ordentlich aufzunehmen. Die Anzeigen wären mündlich entgegengenommen und erst hinterher verschriftlicht worden. Dadurch hätten sich möglicherweise Fehler eingeschlichen.

 

Der Staatsanwalt sieht den Angriff als bewiesen und fordert die Verurteilung Schmidtkes. Wegen versuchter Körperverletzung soll er 60 Tagessätze à 30€ bezahlen, insgesamt 1800€. Schmidtke starrt den Staatsanwalt mit verschränkten Armen an.

 

Vorab ruft Schmidtke auf Facebook dazu auf, den Prozess zu beobachten. Nur ein einziger Unterstützer folgt seinem Aufruf. Schmidtke streitet alle Vorwürfe ab, er bleibt auch sonst wortkarg. Sein Anwalt Carsten Schrank redet. Der Berliner Jurist hat die NPD bereits vorm Bundesverfassungsgericht vertreten, vertrat NPD-Kader wie Udo Voigt. Auch ein Mitglied der verbotenen Kameradschaft Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) gehörte zu seinen Klienten. Seine Strategie: Den Nebenkläger als linksextrem verunglimpfen, seine Glaubwürdigkeit angreifen. Schrank beschimpft H. immer wieder lautstark als Berufslinksextremisten. Fragt ihn, ob ihm mal vorgeworfen wurde, falsch auszusagen. Richter Petersen antwortet darauf: „Aus langer Erfahrung kann ich bestätigen, dass Beschuldigte meistens dazu neigen, belastende Aussagen abzustreiten.“ Er ermahnt Schrank, bei der Sache zu bleiben.

 

In der Anzeige, die von den Beamten nach dem Angriff aufgenommen wurde, sei von einem Faustschlag die Rede, sagt Schrank. Daran beißt er sich fest. Er sieht das als Beleg dafür, dass H. die Flasche nur erfunden habe. Staatsanwalt, Nebenklageanwalt und Richter sind sich einig, dass die Abweichung durch die schludrige Aufnahme der Anzeige zu Stande kam. Auch die Prozessbeobachter im Saal gefallen Anwalt Schrank nicht. „Sie müssen nur mal ins Publikum sehen, wie böse die mich da ansehen, wenn ich hier Fragen stelle!“, ruft er empört. Zuletzt stellt er die Behauptung auf, sein Mandant hätte ja in Notwehr gehandelt, hätte er zugeschlagen. Schließlich habe H. ihn fotografiert.

 

Der Richter spricht Schmidtke am Ende frei. Richter Petersen betont, dass er keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit H.s hat. Der fehlende Zeuge und dass H. keine Erinnerung an Details des Schlages hat, lassen ihm keine andere Wahl. Aus Mangel an Beweisen wird Schmidtke nach vier Stunden Prozess freigesprochen.