Akten über "Linke": Staatsanwaltschaft entlastet Göttinger Polizei

Erstveröffentlicht: 
23.06.2017

Die Staatsanwaltschaft Göttingen sieht mit Blick auf die Akten über „Linksmotivierte“ keinen Anfangsverdacht bei Mitarbeitern des Göttinger Staatsschutzes. Anwälte legten Beschwerde dagegen ein

 

Das teilte die Anklagebehörde der Uni-Stadt am Freitag der Polizeidirektion Göttingen mit.

Deshalb werde es auch keine Ermittlungen geben, so die Staatsanwaltschaft gegenüber der Polizei. Mitte dieser Woche war gegen unbekannte Polizeibeamte des Fachkommissariats direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen versuchter Strafvereitelung im Amt, Urkundenunterdrückung und Unterdrückung von Beweismitteln erstattet worden, weil diese unrechtmäßig dienstliche Daten vernichtet haben sollen.

„Ich bin erleichtert, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen zu diesem Ergebnis gekommen ist,“ sagte Uwe Lührig, Präsident der Polizeidirektion Göttingen.

Auch die internen Untersuchungen der Polizeidirektion Göttingen führten unterdessen zu ersten Ergebnissen: So handelt es sich bei den um seit Ende 2015 nicht mehr aktualisierte Datenbestände. Außerdem steht laut Polizeidirektion mittlerweile fest, dass Mitarbeiter des Staatsschutzes die Akten Mitte des Jahres 2016 aus eigenem Antrieb und vollständig vernichtet haben, weil diese für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt wurden. „Die Vernichtung der Akten erfolgte demnach Monate bevor der ehemalige Mitarbeiter des Staatsschutzes erstmalig die Absicht äußerte, vertrauliche dienstliche Unterlagen zu veröffentlichen“, heißt es weiter. Der Beamte war in der vergangenen Woche ins Visier geraten. Er soll Kopien und Fotos der Akten nach Hause mitgenommen haben. „Wir arbeiten weiter intensiv an der rückhaltlosen Aufklärung des Sachverhaltes“, sagte Lührig.

 

Rechtsanwälte legten Beschwerde ein


Gegen die am Freitag bekannte Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen gegen Beamte des Göttinger Staatsschutzes wegen Verdachts der Strafvereitelung und der Beweismittelunterdrückung haben die Rechtsanwälte Christian Woldmann (Hamburg) und Sven Adam (Göttingen) unmittelbar Beschwerde eingelegt.

Einer per Fax übermittelten Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ist zu entnehmen, dass die Ablehnung der Ermittlungen maßgeblich auf einer Stellungnahme der Polizeidirektion Göttingen zu den Vorgängen beruht, heißt es in einer Pressemitteilung der Anwälte. Sie vertreten Betroffene, über die die Akten geführt wurden.

„Wir haben zunächst um die Übersendung der benannten Stellungnahme der Polizeidirektion gebeten sowie Akteneinsicht in die entsprechenden Verwaltungsvorgänge bei der Polizeidirektion beantragt“, sagt Woldmann.

Bereits jetzt lässt sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft aber entnehmen, dass die strittige Datensammlung ohne Errichtungsanordnung angelegt und geführt worden war, heißt es in der Mitteilung weiter. „Dies sollte bereits formal zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Datenerhebung führen“, bewertet Rechtsanwalt Sven Adam diese Information.