Jüterbogs Bürgermeister beleidigt - Beschimpfung von Arne Raue als "kleiner Rassist" war rechtens

Erstveröffentlicht: 
07.06.2017

Ein Mann bezeichnete den Jüterboger Bürgermeister Arne Raue als "kleinen Rassisten". Der ging rechtlich dagegen vor - und verlor nun erneut.

 

Einem Mann aus Jüterbog wird kein Prozess gemacht, weil der den parteilosen Bürgermeister der Stadt, Arne Raue, als Rassisten beschimpft hat. Damit bestätigte das Landgericht Potsdam nun eine Entscheidung des Amtsgerichts Luckenwalde vom März. Nachdem das Amtsgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen Beleidigung nicht zugelassen hatte, legte die Anklagebehörde bei der nächsten Instanz Beschwerde dagegen ein – scheiterte Ende Mai aber auch dort vor der ersten großen Strafkammer des Landgerichts.


Raue hatte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit einer Strafanzeige gegen einen Jüterboger in Gang gebracht. Nach verschiedenen Vorfällen war Raue als Rassist beschimpft worden. Dafür gab es mehrere Auslöser: Raue hatte im Herbst 2015 unter einer fälschlichen Berufung auf die Einschätzung einer Ärztin „selbst vor geringfügigen Kontakten mit Neuankömmlingen“, also Flüchtlingen, gewarnt, weil diese Infektionskrankheiten wie Tuberkulose übertragen würden. 

 

"Du kleiner Rassist": Raue zeigte Jüterboger an


Ein Jüterboger schrieb Raue im Januar 2016 eine Nachricht über das soziale Netzwerk Facebook, unter anderem mit den Worten: „Du kleiner Rassist“. Die Kommentare auf Raues Facebook-Seite sollten diesem „bewusst machen, wem Sie hier tagtäglich eine Plattform für Hass, Vorurteile und Verallgemeinerungen bieten“, schrieb der Jüterboger damals. Raue ließ das nicht auf sich sitzen und zeigte den Bürger seiner Stadt an, „da ich mich nicht als Rassist betiteln lasse und keine Plattform für Hass biete“, wie der Bürgermeister dem Bürger damals zurückschrieb. Doch bei den Gerichten kam die Staatsanwaltschaft dann mit ihrer Anklage nicht durch, sie wurde erst gar nicht zugelassen.


Der Grund ist eine Äußerung von Raue selbst. Den PNN hatte er im Herbst 2015 zu seiner falschen Krankheitswarnung vor Flüchtlingen gesagt: „Ich kann inzwischen damit leben, als Rassist beschimpft zu werden, da bin ich stressfrei.“ 

 

Amtsgericht Luckenwalde: Beleidigung sei gerechtfertigt gewesen


Offenbar konnte er dann doch nicht mit entsprechenden Vorwürfen von Bürgern seiner Stadt leben und ging dagegen vor. Doch in seiner vom Landgericht bestätigten Entscheidung befand das Amtsgericht Luckenwalde, die Beleidigung Raues als „kleiner Rassist“ sei durchaus gerechtfertigt gewesen. Einerseits durch Raues eigene Äußerung in dieser Zeitung, andererseits habe der angeschuldigte Jüterboger berechtigte Interessen wahrgenommen.

 

Die Richter befanden, die Bezeichnung als „kleiner Rassist“ stehe im Zusammenhang mit der von Raue damals angestoßenen öffentlichen Debatte über in Deutschland lebende Flüchtlinge mit ansteckenden Krankheiten, aber auch durch entsprechende Äußerungen Raues bei Facebook, als er Asylbewerber mit Hühnern verglich. Auch darüber hatten die PNN berichtet. Raue habe sich „durch seine gegenüber Flüchtlingen erheblich herabwürdigenden Äußerungen selbst zum Angriffsobjekt gemacht“, befand das Gericht. Die persönliche Ehre des Bürgermeisters müsse daher gegenüber der Freiheit auf Meinungsäußerung des angeschuldigten Bürgers zurücktreten.

 

Das Landgericht schloss sich dieser Einschätzung an und ergänzte knapp: Es liege „keine diffamierende Schmähkritik“ vor. Die abwertende Äußerung sei Teil der öffentlichen Debatte und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Bürgermeister und Politiker Raue, der seine Meinung öffentlich mache, müsse scharfe Kritik hinnehmen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.