[B] Infoveranstaltung zur Änderung des Widerstandsparagraphen

Die Änderung des §113 StGB „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ betrifft jede_n von uns. Bei so ziemlich jeder Festnahme auf Demos, wird dieser Vorwurf angehängt. Jede Anzeige gegen Polizist_innen wird zumeist mit einer Gegenanzeige bezüglich dieses Paragraphen beantwortet.

 

Bisher war die Mindeststrafe eine Geldstrafe, dies soll nun hoch, auf mindestens 3 Monate Haft gesetzt werden. Auch soll die Auslegung des Begriffs des „Widerstandes“ noch weiter gefasst werden.

Was die Änderungen für verheerende Auswirkungen auf Demos, Aktionen und unser alltägliches Leben haben wird, soll in dieser Infoveranstaltung dargelegt werden.
Das Thema wird aus juristischer Sicht von einem Anwalt erklärt und kann anschließend noch diskutiert werden.

 

Die Veranstaltung findet in der anarchistischen Bibliothek Kalabalik in der Reichenberger Straße 63a um 19 Uhr statt.