Landtagswahl 2014 Sächsischer Wahlprüfungsausschuss empfiehlt Ablehnung von Neuwahlen

Erstveröffentlicht: 
02.06.2017

Eine Neuwahl des Landtags in Sachsen ist aller Voraussicht nach vom Tisch. Der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments hat nach mehr als zweijährigen Beratungen am Freitag die Ablehnung dreier Einwände gegen die Landtagswahl 2014 empfohlen. In einem Fall hatte ein AfD-Politiker Einspruch eingelegt, weil er von der Liste seiner Partei gestrichen wurde.

 

Dresden. Eine Neuwahl des Landtags in Sachsen ist aller Voraussicht nach vom Tisch. Der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments hat nach mehr als zweijährigen Beratungen am Freitag die Ablehnung dreier Einwände gegen die Landtagswahl 2014 empfohlen. Das Plenum wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause entscheiden. Ein Einspruch stammt vom früheren Bautzener AfD-Kreischef Arvid Immo Samtleben. Er war ursprünglich auf einen Listenplatz seiner Partei gewählt, dann aber wieder gestrichen worden. Samtleben führt das auf parteiinterne Intrigen und den Umstand zurück, dass er der AfD im Gegenzug für den Listenplatz kein Darlehen gewährte.

 

Er hat auch vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof eine Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt. Darin fordert er neben dem Erhalt des Mandats der an seiner Stelle in den Landtag gewählten AfD-Abgeordneten Karin Wilke auch ein Vorgehen der Leipziger Richter gegen die „Verschleppung des Wahlprüfungsverfahrens durch den Landtag“.