Angriff auf Polizeiposten: Haftstrafe für Rädelsführer ist rechtskräftig

Erstveröffentlicht: 
16.05.2017

Im Verfahren um den Anschlag auf den Polizeiposten in der Leipziger Eisenbahnstraße haben die drei Angeklagten ihre Berufungen gegen das Urteil des Amtsgerichtes zurückgezogen. Die Haftstrafe gegen den Haupttäter ist damit rechtskräftig.

 

Leipzig. Überraschung im Verfahren um den Anschlag auf den Polizeiposten in der Eisenbahnstraße: Zu Beginn des Prozesses am Dienstagmorgen am Leipziger Landgericht nahmen die drei Angeklagten ihre Berufungen gegen das Urteil des Amtsgerichtes zurück. Auch die Staatsanwaltschaft erklärte daraufhin ihren Verzicht. Die Urteile aus der ersten Instanz sind damit rechtskräftig.

 

Wie berichtet, hatte das Amtsgericht am 23. September 2016 zwei Frauen und vier Männer aus der linken Szene wegen des Anschlags auf die Dienststelle der Polizei schuldig gesprochen. Der als Rädelsführer geltende Arbeitslose Patrick S. (24) sollte für ein Jahr und zehn Monate hinter Gitter, zumal der aus Berlin stammende Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft ist und zur Tatzeit unter laufender Bewährung stand. Die fünf Mitangeklagten (17 bis 22 Jahre) – eine Jurastudentin, ein Schüler, ein Auszubildender, ein Arbeiter und ein Altenpfleger – kamen mit Bewährungsstrafen zwischen zehn und 14 Monaten sowie 60 bis 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon. Für die drei jüngsten Angeklagten galt Jugendstrafrecht.

 

Der Tatablauf war aufgrund von Zeugenaussagen, Spuren und Geständnissen unstrittig. Demnach hatten die Angeklagten geplant, den Polizeiposten im Leipziger Osten gezielt anzugreifen. Am 6. August 2015 gegen 3 Uhr übergossen sie ein Dienstfahrzeug der Polizei, einen Mercedes Vito, mit Benzin und zündeten es an. Zudem bewarfen sie den Eingangsbereich der Polizei mit Steinen, wodurch eine Scheibe beschädigt wurde. Gesamtschaden: rund 18 000 Euro.

 

Gegen das erstinstanzliche Urteil ging Hauptangeklagter Patrick S., wie auch die Staatsanwaltschaft, in Berufung. Verteidiger Jürgen Kasek hatte am Amtsgericht eine Bewährungsstrafe gefordert, die Staatsanwaltschaft hingegen zwei Jahre und sieben Monate Haft. Rechtsmittel legten auch Lennard H. (18) und Tom S. (20) ein. Beide waren jeweils zu Jugendstrafen von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in diesen Fällen aus erzieherischen Gründen höhere Strafen gefordert.

 

Im Fall Patrick S. kam jedoch zwischen erster und zweiter Instanz ein weiteres Urteil dazu: Der mutmaßliche Anführer des Angriffs auf den Polizeiposten wurde am 7. März vom Landgericht wegen vorsätzlicher Brandstiftung und besonders schweren räuberischen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Er soll am 11. August 2014 in der Netto-Filiale am Stannebeinplatz Lebensmittel im Wert von 8,56 Euro entwendet und bei seiner Festsetzung Marktleiter und Ladendetektiv mit Pfefferspray attackiert haben. Zudem wird er beschuldigt, am 7. Januar 2016 im Hamburger Stadtteil Blankenese versucht zu haben, mehrere Autos anzuzünden. Dabei sei ein Audi Q 7 ausgebrannt, Sachschaden: 18 000 Euro. S. war nach der Urteilsverkündung festgenommen worden, sitzt in Untersuchungshaft. Er hat gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Gleichwohl sind damit aus Sicht seines Verteidigers die Chancen auf eine Bewährungsstrafe im Fall Eisenbahnstraße dahin und eine Berufung entsprechend aussichtslos.

 

Von Frank Döring