Nach Bundesratsbeschluss - Ulbig fordert Fußfesselregelungen - Gemkow lobt Strafverschärfung

Erstveröffentlicht: 
12.05.2017

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) hat die Länder aufgerufen, Regelungen für den erweiterten Einsatz von elektronischen Fußfesseln auf den Weg zu bringen. Am Freitag hatte der Bundesrat einen entsprechenden Entschluss gefasst.

 

Dresden. Nach dem Beschluss des Bundesrates zur elektronischen Fußfessel hat der Chef der Innenministerkonferenz die Länder aufgefordert, von den erweiterten Einsatzmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Jetzt müssten sie „nachziehen und gesetzliche Regelungen treffen“, sagte Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Die Fußfessel bringe „mehr staatliche Überwachung für Gefährder“ nach deren Haftentlassung. „Innere Sicherheit ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe“, betonte Ulbig.

 

Anders als bisher darf die Fußfessel laut Bundesratsbeschluss künftig beispielsweise zum Einsatz kommen, wenn jemand wegen schwerer Staatsschutzdelikte hinter Gittern saß. Zudem kann die Überwachungsmaßnahme künftig schon nach einer zweijährigen Haftstrafe angeordnet werden und nicht erst wie bisher nach drei Jahren Gefängnis. 

 

Angriffe auf Polizisten werden schwerer bestraft


„Im Sinne der Sicherheit sind heute zwei wichtige und richtige Entscheidungen getroffen worden“, sagte Ulbig und verwies auf die ebenfalls vom Bundesrat beschlossene Strafverschärfung für Angriffe auf Polizeibeamte und Rettungskräfte.

 

Die Neuregelung sieht vor, dass tätliche Angriffe künftig mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden. Außerdem ist bei Unglücksfällen nicht mehr nur unterlassene Hilfeleistung, sondern auch jede Behinderung von Rettungseinsätzen strafbar.

 

„Wir sind es ihnen schuldig, sie vor Übergriffen jeder Art und jeder Motivation nachhaltig zu schützen“, sagte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) mit Blick auf die Einsatzkräfte. Der Freistaat Sachsen trete schon seit Jahren für einen besseren Schutz von Amtsträgern und Rettungskräften ein.

 

Heftige verbale Attacken, aber auch massive Gewalt ohne konkreten Anlass – „oder gar deshalb, weil der Angegriffene Repräsentant des Staates und damit Teil eines verhassten „Systems“ ist“ – gehörten fast schon zur Tagesordnung, sagte er. „Mit der Neuregelung wird nun endlich ein klares Signal gesetzt, dass Angriffe auf Polizeibeamte oder die Behinderung von Feuerwehreinsätzen durch Schaulustige nicht toleriert werden.“