Terrorismusbekämpfung und dem „état d’urgence“ in Frankreich: Ausnahme als Normalzustand
Im November 2014, kurz vor den Anschlägen auf Charlie Hebdo und einen kosheren Supermarkt, rüstete der französische Staat mit einer neuen Gesetzgebung massiv auf. Nach den Attentaten in Saint Denis und Paris 2015 wurde der Ausnahmezustand („état d’urgence“) mittlerweile fünfmal verlängert. Die Folge waren unter anderem 4.000 Hausdurchsuchungen und hundertfach verhängter Hausarrest ohne Gerichtsbeschluss. Parallel zum Ausnahmezustand wurde jedoch auch das 1986 geschaffene „gewöhnliche“ Anti-Terror-Recht erneut ausgeweitet. Selbst dem Justizminister schien deshalb im Juni 2016 das Notstandsrecht nicht mehr erforderlich.
Die Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP widmet ihre aktuelle Ausgabe dem Thema Terrorismusbekämpfung. Für die Veranstaltung haben wir den Politikwissenschaftler Fabien Jobard eingeladen. Er wird über die Geschichte des Ausnahmezustands und seiner Normalisierung, die Folgen der einzelnen Maßnahmen berichten und eine politische Einordnung geben. Am Ende wollen wir beleuchten, welche Folgen der „état d’urgence“ für die Sicherheitsarchitektur in Deutschland hat.
Do, 27. April | 20.00 Uhr | Buchladen Müßiggang (Heinrichplatz, Kreuzberg)
mit: Fabien Jobard (Centre Marc Bloch) und CILIP/ Bürgerrechte & Polizei
Veranstaltet vom Institut für Bürgerrechte &
öffentliche Sicherheit e.V..
www.cilip.de/2017/03/30/ausnahme-als-normalzustand