Sechs Monate Haft für Neonazi in Bautzen

Erstveröffentlicht: 
14.03.2017
Robert S. soll wegen illegaler Benutzung einer Schusswaffe sechs Monate ins Gefängnis. Seine rechtsextremen Aktivitäten spielten im Prozess keine Rolle.

 

Das Amtsgericht Bautzen hat einen 29-jährigen Deutschen Robert S. wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Zeugenaussagen hatte der Angeklagte in der Nacht vom 1. auf 2. November 2016 einen in Bautzen lebenden Asylbewerber aus Libyen mit einer Schreckschusspistole vom Typ Walter P 22 bedroht.

 

Die Polizei fand später am Tatort ein abgefeuertes Geschoss. Der Libyer gab an, dass zweimal auf ihn geschossen worden sei. Bei der Tat soll der Schütze den Asylbewerber zudem ausländerfeindlich beleidigt haben. 

 

Das Schießen sei nur als eine Ordnungswidrigkeit zu bewerten, sagte der Staatsanwalt in der Verhandlung. Er hatte sechs Monate ohne Bewährung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Im Polizeibericht hatte es über den Tatverdächtigen geheißen, er sei polizeilich bekannt. "Polizeiliche Erkenntnisse zu politisch motivierten Delikten in der Vergangenheit bestehen nicht." Auch der Vorsitzende Richter erkannte bei S. keinen fremdenfeindlichen Hintergrund.

 

Die rechtsextremen Aktivitäten Verurteilten spielten im Verlauf der Verhandlung keine Rolle. Dabei war im Januar durch Recherchen des MDR und des Tagesspiegels publik geworden, dass Robert S. in der Bautzener Neonazi-Szene gut vernetzt ist. Er erklärte Bautzen zum "Nazikiez – unsere Stadt, unsere Regeln". Und pflegte Facebook-Freundschaften zu anderen Neonazis etwa der rechtsextremen Division Bautzen.

 

Am 3. März 2016 hatte Robert S. auf Facebook ein Video gepostet – zu sehen ein Busfahrer, zu hören ist die Ansage: "Alle Ausländer sofort einsteigen. Wir fahren nach Auschwitz. Alle einsteigen, alle Ausländer, wir fahren nach Auschwitz". Wegen dieses Postings ermittelt seit Januar das Dezernat Staatsschutz der Polizei zum Verdacht der Volksverhetzung. Die Ermittlungen sind laut Staatsanwaltschaft Görlitz noch nicht abgeschlossen.

 

Robert S. behauptete im Prozess, nur einmal geschossen zu haben – das auch nur "als Warnschuss" in die Luft. Er habe sich von dem "neuen Staatsbürger" bedroht gefühlt. Der Vorsitzende Richter sagte in der Verhandlung dazu, es könne "nicht sein, dass Leute andere Leute zu Tode erschrecken." 

 

Täter ist bereits mehrfach vorbestraft


Der Täter ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Nötigung und Beleidigung. Erst am 1. November 2016 – also unmittelbar vor der Bedrohung des libyschen Flüchtlings – war er wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden. Aufgrund des Widerrufs mehrerer Bewährungen musste er Mitte Januar eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bautzen antreten. "Sie haben mehrere Chancen bekommen, das ist jetzt ihre Baustelle", sagte der Richter. Die Verhandlung dauerte nur eine Stunde.

 

Der Flüchtling hat inzwischen seine Anerkennung bekommen und lebt mit seiner Frau und den vier Kindern in Bautzen.