Das aktuelle Geschehen in Europa und der Welt macht es überdeutlich sichtbar: Meinungsfreiheit und das Recht, sich friedlich zu versammeln, sind grundlegende Bestandteile unserer Demokratie. Fest im Grundgesetz verankert gelten diese Freiheiten für alle Menschen gleichermaßen. Doch das macht sie keinesfalls zu einer Selbstverständlichkeit. Sie müssen täglich gegen alle verteidigt werden, die diese Grundrechte gegen das Ziel einer pluralistischen, offenen und solidarischen Gesellschaft einsetzen wollen.
»Offensive für Deutschland« am 12. Dezember 2015
Es ist gerade etwas mehr als ein Jahr her, dass die Stadt Leipzig einen Marsch rechtsradikaler Kräfte durch den Leipziger Süden zuließ. Die Anmeldung von drei rassistisch-nationalistischen Aufmärschen am 12.12.15 in Connewitz konnte nur als Provokation gewertet werden. Der Stadtteil steht weit über Sachsens Grenzen hinaus für all das, was die Teilnehmenden dieser Demonstration bekämpfen: offene Lebensentwürfe, Achtung der Menschenwürde ungeachtet der Herkunft, freie Kultur. Angeheizt wurde die Situation durch Gewaltaufrufe seitens der Rechten. So rief beispielsweise die einschlägig bekannte „Brigade Halle“ dazu auf, „Connewitz in Schutt und Asche“ zu legen. Dies durfte nicht unwidersprochen hingenommen werden.
Der Herausforderung des rechten Hass- und Hetzmarsches im Leipziger Süden sollte durch eine kreative Gegendemonstration begegnet werden. Denn in einer Demokratie kann gewalttätiges Denken nicht durch gewalttätiges Handeln bekämpft werden, aber durch hartnäckiges Dagegenhalten. Doch was durch die Stadt Leipzig unmöglich gemacht wurde, war Protest in echter Hör- und Sichtweite. Der Zugang zu den angemeldeten Protestkundgebungen wurde massiv behindert oder gar unterbunden. Statt bei den Gegenprotesten landeten viele Menschen irgendwo in den Straßen der Südvorstadt, weitab jeder Möglichkeit, friedlichen Gegenprotest auszuüben. Die Repressionen seitens Ordnungsamt und Polizei erstreckten sich über den gesamten Tag und betrafen sowohl die individuell am Protest teilnehmenden Menschen als auch den zivilgesellschaftlichen Widerstand in den angemeldeten Gegenkundgebungen.
Gasgranaten – Gängelung – Grausame Musik
Diejenigen, die sich zu den Versammlungen durchgekämpft hatten, waren auch keineswegs sicher. Die Polizei versuchte immer wieder, die Lage zu eskalieren. So wurden beispielsweise in der Arndtstraße Menschen in die Kundgebung geprügelt, obwohl sie an dieser überhaupt nicht teilnehmen wollten. Später wurde zudem ohne erkennbaren Anlass eine Tränengasgranate in die Versammlung abgefeuert und tauchte die dort mehr oder weniger Festgesetzten in eine CS-Gaswolke. Dieser Vorgang wurde durch ein Pressevideo dokumentiert.
Bereits vor Ort, auf Ansprache der Versammlungsleitung hin, wie auch im Nachhinein weigerten sich die Zuständigen, für diese Situation die Verantwortung zu übernehmen. So verweigerte der Einsatzbeamte sich auszuweisen, obschon er dazu laut Sächsischem Polizeigesetz verpflichtet war. Die gesamte Einheit wurde kurz darauf ausgetauscht.
Es kann somit niemand im Rahmen einer rechtsstaatlichen Aufarbeitung für die herbeigeführte Gefährdungslage verantwortlich gemacht werden. Ebenso wenig für den Einsatz von abgelaufenen CS-Gasgranaten, deren Kartuschen zeigten, dass sie seit Juli 2015 nicht mehr hätten benutzt werden dürfen. Bei dem an diesem Tag erfolgten exzessiven Einsatz dieses abgelaufenen Reizgases – 78 Kartuschen wurden eingesetzt – könnte man vermuten, dass die Bestände verbraucht werden sollten.
Weder eine Anfrage des Aktionsnetzwerks bei Ordnungsamt und Polizei noch eine Anfrage im Landtag führten bis heute zur Ermittlung des die Granate abfeuernden Beamten. Eine Entschuldigung für den Vorfall? Fehlanzeige. Ist das alles nur ein großes Missverständnis? Ein pragmatisches Eingeständnis an individuelle Überlastungssituationen? Behördlich gedeckter Korpsgeist? Oder doch ein „Versagen durch Wollen“?
Auch die zweite Kundgebung des Aktionsnetzwerks an der Unterkunft für Zuflucht Suchende in der Bernhard-Göring-Straße verlief von Seiten der Teilnehmenden friedlich. Warum die Polizei diese Veranstaltung an einem so gefährdeten Punkt nicht geschützt hat, dafür aber an Orten fernab der Aufzugsroute der Nazis oder gefährdeter Objekte eine überdeutliche Präsenz, sogar mit Wasserwerfern zeigte, bleibt wohl das Geheimnis des Einsatzplanes. Der fehlende Schutz der genehmigten Versammlung führte mehrfach zu unübersichtlichen und bedrohlichen Lagen.
Ein weiterer Fall von Behördenwillkür ereignete sich am selben Tag am Club „Distillery“. Dort wurde ein Netzwerkmitglied wegen einer vermeintlicher Störung der rechtsradikalen Versammlung durch die Polizei angezeigt. Angeblich sei die auf dem privaten Gelände abgespielte Musik in der Lage gewesen, die Demonstration erheblich zu stören, gerade so, als ob es sich bei dieser um einen Trauermarsch oder das friedliche Pflücken von Gänseblümchen gehandelt habe. Die Stadt Leipzig unterstützte diese Gängelung, indem sie die völlig haltlosen Vorwürfe verfolgte. Erst die Staatsanwaltschaft beendete diese Repression durch Einstellung des Verfahrens.
»Die Rechte« am 18. März 2017
Nun soll auch in diesem Jahr am 18. März wieder eine Nazi-Demo im Leipziger Süden stattfinden. „Die Rechte“, jene einschlägig bekannte Partei noch viel einschlägiger bekannter Draufschläger, ruft ihre Anhänger*innen zum Aufmarsch. Schon heute formiert sich dagegen ein breiter Protest in Teilen der Zivilgesellschaft. Viele große und kleine Aktionen sind schon geplant. Im Zuge dessen ruft das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ zu einer großen Demonstration auf.
Auf den Spuren der Repressionen des 12. Dezember 2015 rufen wir alle Leipziger*innen dazu auf, sich gemeinsam vom Wilhelm-Leuschner-Platz bis zur Distillery gegen das systematische Versagen der sächsischen Behörden zu positionieren. Unter dem Motto „Sachsen: Versagen durch Wollen“ soll eines klar werden: Kein Mensch muss sich behördliche Willkür bei der Ausübung von Grundrechten gefallen lassen! Auch prangern wir das gewollte Wegsehen an, mit welchem die Verantwortlichen im Freistaat allen Menschen erheblichen Schaden zufügen.
Das Versagen sächsischer Behörden
Seit der Selbstenttarnung des NSU, d. h. seit sechs Jahren, erfolgt nun Tag um Tag die Offenlegung des staatlichen Versagens. Auch hier wird die Situation durch Verschweigen, Vertuschen und Wegducken in großen Teilen bundesdeutscher und selbstverständlich auch sächsischer Behörden immer unerträglicher. Transparenz, so scheint es, dürfen die Bürger*innen nur in ganz kleinen Scheibchen erwarten. Wir sollten meinen, dass dies zu Einsichten und Veränderungen geführt hätte. Wir hatten die Hoffnung, dass die sächsischen Behörden nach dem NSU die Gefahr rechtsradikaler Strukturen und ihren Organisationsgrad endlich erkennen würden. Spätestens die fehlende juristische Aufarbeitung des Naziüberfalls am 11. Januar 2016 in Connewitz hat das Gegenteil bewiesen.
Nach wie vor wird Rechtsradikalen in Sachsen von den wegsehenden Behörden eine Wohlfühlatmosphäre geboten. Probleme werden noch immer nicht beim Namen genannt, sondern euphemistisch durch Bezeichnungen wie „besorgte Bürger“, „eventorientiert“ oder „sportliche Klientel“ ersetzt und damit systematisch verharmlost. Sich kritisch dagegen positionierende Kräfte aus allen Bereichen der Gesellschaft werden reflexhaft gegängelt und kriminalisiert.
Eines von unzähligen Beispielen war die Situation am 3. Oktober 2015 in Dresden, als jeglicher antifaschistischer Protest innerhalb der so genannten „Gefahrenzone“ aufwendig unterbunden wurde und Antifaschist*innen permanenten Kontrollen und unbegründeten Identitätsfeststellungen unterzogen wurden. Gleichzeitig stand es den Rechten mitten im Herzen der angeblichen Gefahrenzone frei, eine als „Raucherpause“ nicht angemeldete aber dennoch geduldete Kundgebung voller Hetze und Gewaltandrohung abzuhalten. Die Bilder dieses Grundrechtsmissbrauchs gingen um die Welt. Politiker*innen und Gäste wurden beleidigt, bespuckt, mussten Hass und Menschenfeindlichkeit erdulden, Goebbels-Zitate und PEGIDA-Gebrüll dominierten die Berichterstattung. Dass dies widerspruchslos geschehen durfte, ist nur ein Beispiel für das fast schon klassisch zu nennende „Versagen durch Wollen“ der sächsischen Behörden. Um vermeintlichen Störungen der Einheitsfeierlichkeiten durch Linke zu verhindern, nahmen die Behörden sehenden Auges die Eskalation der Rechten in Kauf.
Solche Beispiele finden sich regelmäßig, nicht nur, aber vor allem in Sachsen. Darauf aufmerksam zu machen, ist am 18. März unser Ziel. Wir lassen nicht zu, dass Antifaschismus kriminalisiert wird. Ein solcherart entwerteter Protest verkäme zum Selbstzweck. Der Protest gegen Nazis trägt im Gegenteil dazu bei, die Grundlagen unseres Zusammenlebens vor jenen schützen, deren Phantasie die Errichtung einer diktatorischen und antiliberalen Staatsform sind. Wenn das „Antifaschismus“ genannt wird, ist eben dieser Anti-Faschismus unsere gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe. Ganz gleich, welche Worte hierfür benutzt werden – die Behörden müssen dieses Engagement unterstützen und nicht, wie in Sachsen, behindern.Wir fordern daher alle Menschen auf, die Augen nicht vor rechter Gewalt, aber auch nicht vor ihrer Verharmlosung durch sächsische Behörden zu verschließen.
Wohin eine blinde, nicht abwägende und damit nur vorgebliche Neutralität von Behörden führen kann, hat Deutschland schon einmal erleben müssen. Dies darf sich niemals wiederholen.
Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ruft am 18. März 2017 alle Menschen auf zu Widersetzaktionen gegen den rassistischen und nationalistischen Aufmarsch. Wir wollen uns gewaltlos und solidarisch mit all jenen verbinden, die unsere Ziele teilen. Der Preis des Wegsehens ist die Freiheit. Und der ist uns zu hoch.