Die Mitgliedstaaten der EU müssen in ihren Auslandsbotschaften keine Visa für Flüchtlingen ausstellen, damit diese in Europa Asyl beantragen können. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Flüchtlinge haben kein Anrecht auf ein "humanitäres Visum", um in Europa Asyl zu beantragen. Es stehe den Mitgliedstaaten frei, ihre Einreisevisa nach nationalem Recht zu vergeben, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Ein Generalanwalt des EuGH hatte im Februar für eine entsprechende neue Flüchtlingspolitik der EU-Staaten plädiert, auch um damit kriminellen Schleusern entgegenzuwirken. Wäre das Gericht der Einschätzung des Generalanwalts gefolgt, hätten Flüchtlinge bei einer Auslandsvertretung der 28 EU-Staaten einen Antrag für ein humanitäres Visum stellen können, damit ihr Asylantrag anschließend in dem EU-Staat selbst geprüft wird.
In dem Verfahren ging es um ein syrisches Ehepaar, das mit seinen drei kleinen Kindern aus Aleppo nach Europa fliehen wollte. Es beantragte dazu im libanesischen Beirut Visa. Das belgische Ausländeramt lehnte die Anträge ab.
Die Behörde argumentierte, dass sich die Familie länger als die mit einem Visum bewilligten 90 Tage in Belgien aufhalten wollte - schließlich wollten die Syrer dort Asylanträge stellen. Zudem seien EU-Staaten nicht verpflichtet, alle Menschen aufzunehmen, die eine katastrophale Situation durchlebten, hieß es.
Wegen der hohen Bedeutung des Streits hatte beim EuGH über den Fall die Große Kammer entschieden.