Antifaschistische Kundgebung zum Prozessauftakt gegen die "Gruppe Freital"

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Freital: Im Sommer 2015 eines der Synonyme für die hässliche und erschreckende Seite Sachsens. Hier kam es zu massiven rassistischen Protesten und einer Vielzahl von Angriffen auf Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen. Ab dem 7. März wird acht Drahtzieher_innen der Attacken in Dresden der Protest gemacht. Zum Auftakt wird es eine antifaschistische Kundgebung geben, um den Prozess in die politische Lage in Freital einzuordnen und auf die Verstrickungen sächsischer Polizisten aufmerksam zu machen. Also falls ihr in Dresden lebt und gern früh aufsteht, kommt doch am 7.3.2017 um 8 Uhr in den Hammerweg 26 (Ecke Stauffenbergallee).

 

Aufruf der Gruppen Prisma Leipzig und URA Dresden

 

Terror von Rechts?

Am 07. März wird der Prozess gegen die sogennante "Gruppe Freital" eröffnet und wir wollen an diesem Tag vor Ort sein, um dies kritisch zu begleiten. Begleiten deswegen, da wir nach den Erfahrungen des NSU-Prozesses befürchten, dass es keine lückenlose Aufklärung geben wird, welche die Taten in Zusammenhang mit der rassistischen Stimmung in Freital setzt.

Bei den aktuell acht Beschuldigten handelt es sich zum Großteil nicht um zuvor bekannte Neonazikader, sondern um "unbescholtene Bürger", die einem Alltag als Busfahrer, Altenpfleger und Pizzalieferanten nachgegangen waren. Sie sollen eine Vielzahl von Angriffen und Anschlägen auf Geflüchtete und politische Gegner*innen verübt sowie eine terroristische Vereinigung gebildet haben. Desweiteren nahmen Teile der Gruppe an den pogromähnlichen Ausschreitungen in Dresden, Freital und Heidenau teil. Bei ihren Übergriffen nahmen sie den Tod mehrerer Menschen billigend in Kauf.

 

Es waren nicht nur acht!

Diese Taten wurden im Zeitraum Juli bis November 2015 begangen. Sie fanden also in dem Jahr statt, in dem sehr viele Asylsuchende nach Deutschland kamen. Mehrere hundert wurden damals u.a. in einem ehemaligen Hotel in Freital untergebracht. Dagegen richtete sich in Freital eine rassistische Massenbewegung. Im Netz wurden Hetze und Unwahrheiten geteilt. Wöchentlich wurde gegen das Heim demonstriert, woran sich nach Aufrufen von Lutz Bachmann bis zu 1.500 Menschen beteiligten. Und im Alltag wurden rassistische Lügen über die Geflüchteten unwidersprochen verbreitet. In dieser Stimmung radikalisierten sich die Angeklagten und fühlten sich angespornt, ihre Zielen auch mit Gewalt  durchzusetzen. Einige der Angeklagten gründeten eine Bürgerwehr, um Deutsche vor angeblichen Übergriffen durch Asylsuchende zu "schützen". Danach gingen sie Schritt für Schritt weiter: Zunächst Anschläge auf Sachen wie das Auto eines lokalen Linkspartei-Politikers, dann gewaltsame Übergriffe auf Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen und schließlich nächtliche Anschläge mit Spreng- und Brandsätzen auf bewohnte Flüchtlingsunterkünfte und ein alternatives Wohnprojekt. 

Ohne den rassistischen Konsens der Gesellschaft, die moralischen Unterstützung Gleichgesinnter und das (bewußte) Wegsehen der Mehrheitsgesellschaft wäre eine derartige Zuspitzung der Gewalt gegen alles vermeintlich "Undeutsche" undenkbar. Dazu kam die Bagatellisierung der rassistischen Proteste seitens eines Großteils der sächsischen Politik und Wissenschaft sowie ein - gewohnt - wohlwollendes Agieren der Exekutive gegenüber den Menschenfeind*innen. Leider widersprachen nur sehr wenige Couragierte in dieser Zeit in Freital der rassistischen Stimmung. Die Angeklagten sahen sich daher wohl als Vollstrecker*innen eines "gerechten Volkszorns". 

 

Deutsche Polizist*innen informieren Terrorist*innen?

Dass die Gruppe Freital so lange Zeit ungestört Geflüchtete und antifaschistisch engagierte Lokalpolitiker terrorisieren konnte, verdankte sie auch guten Verbindungen zur sächsischen Polizei. Der Angeklagte Timo S. sagte im Dezember 2015 gegenüber Ermittlern und einer Staatsanwältin, ein Bereitschaftspolizist hätte sie vor polizeilichen Zugriffen gewarnt. Obwohl die Polizisten als auch die Staatsanwältin von Amts wegen verpflichtet gewesen wären, dem Verdacht nachzugehen, wurde erst auf Druck der Nebenklage ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Dabei wurden zum fraglichen Zeitpunkt bereits die Telefone der Angeklagten überwacht, eine Überprüfung wäre also leicht möglich gewesen. Aber die zuständige Behörde hatte anscheinend kein großes Interesse, dem nachzugehen: So lief das Verfahren über ein halbes Jahr gegen unbekannt, obwohl der Name des verdächtigen Bereitschaftspolizisten ja bekannt war. Erst auf öffentlichen Druck u.a. der Grünen wurde schließlich konkret gegen ihn ermittelt. Zwischenzeitlich gerieten auch zwei weitere Polizisten in Verdacht, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Im Januar gab das Justizministerium ohne Angabe von Details bekannt, dass alle drei strafrechtlichen Verfahren eingestellt wurden. Der Verdacht liegt nahe, dass hier polizeiliches Fehlverhalten vertuscht wird!

 

Weg mit § 129a StGB! 

Auch ansonsten glänzten die sächsischen Behörden nicht durch besonderen Eifer: Im Fall der "Gruppe Freital" wurde erst nach §129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) ermittelt, als die Bundesanwaltschaft übernahm, die ein Fanal setzen wollte. Die sächsischen Behörden sträubten sich zuvor gegen eine Anklage der Gruppe. Dabei war die Dresdner Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit nicht zimperlich, Antifaschist_innen nach § 129 (Bildung einer kriminellen Vereinigung) zu bespitzeln und zu kriminalisieren, etwa das Bündnis "Dresden nazifrei!" nach den erfolgreichen Blockaden gegen einen der größten Naziaufmärsche Europas in Dresden. Darin zeigt sich auch das Problem der § 129 / § 129a. Wir finden es zwar positiv, wenn die Taten der Nazis nicht verharmlost, sondern als das benannt werden, was sie sind: Terror. Dennoch sind diese Paragraphen zugleich ein rechststaatliches Mittel, Meinungen und Ziele, welche sich kritisch gegenüber der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft positionieren, zur Not zu verbieten. Im Rahmen einer Extremismustheorie, welche behauptet, dass es eine "gute Mitte" gebe, in der menschenfeindliche Einstellungen nicht existierten, und die von zwei gleichartigen "Extremen" bedroht werde, können diese Paragraphen ebenso gegen Linke eingesetzt werden. Wir wollen damit nicht sagen, dass (Neo-)Nazis und andere Menschenfeinde nicht zur Rechenschaft gezogen werden sollen! Doch dieses aktionistische Vorgehen ist alles andere als progressiv, im Gegenteil. So wird rechter Terror wieder nur einer eingrenzbaren Gruppe zugeschrieben und nicht in den Kontext politischer und gesamtgesellschaftlicher Zustände gesetzt. Repressive staatliche Mittel werden einer Normalisierung unterzogen, in dem sie auch gegen (Neo-)Nazis angewendet werden. Diese können jedoch, wie in Dresden geschehen, jederzeit auch Gegner*innen der Nazis treffen!

 

Wir haben keine allzugroßen Hoffnungen, dass dieser Prozess irgendetwas zum Guten verbessert. Stattdessen sind gesamtgesellschaftliche Änderungen notwendig, um Rassismus endgültig den Boden zu entziehen.