Petition und drohende Abschiebung - Luan und seine Familie: Duldung für einen Monat, weiteres Verfahren offen

Erstveröffentlicht: 
23.02.2017

Für den 18-jährigen Schüler Luan ist am heutigen Tag die von der Ausländerbehörde gesetzte Ausreisefrist abgelaufen. Eigentlich hätte der Gymnasiast demnach in den Kosovo zurückkehren müssen. Doch nun haben er und seine Familie eine Duldung für einen Monat erhalten. Diese schützt sie bis zum 22. März vor Abschiebung. Was danach passiert, ist jedoch weiter offen.

 

„Sie sind verpflichtet, bis zum 23.02.2017“ auszureisen.“ So steht es in der „Grenzübertrittsbescheinigung“, die die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig dem Schüler Luan vor zwei Wochen zugeschickt hatte. Diese Frist ist zwar nun abgelaufen, eine Abschiebung droht Luan und seiner Familie zunächst jedoch nicht. Mit Bescheid vom heutigen Tag haben die vor zwei Jahren aus dem Kosovo nach Deutschland Gekommenen eine Duldung bis zum 22. März erhalten.

 

Wie Luan der L-IZ erzählte, sei diese Entscheidung auch Folge der medialen Berichterstattung und insbesondere der mittlerweile von mehr als 5.000 Personen unterzeichneten Petition gewesen. Freunde und Mitschüler hatten vor zwei Wochen eine Online-Petition gestartet, um die drohende Abschiebung zu verhindern. Luan sei gut in den Schulalltag integriert, engagiert und hilfsbereit, argumentieren sie dort (L-IZ berichtete erstmals am 16. Februar 2017).

 

In der Folge hatten sich verschiedene Menschen in den Fall eingeschalten, Schauspieler und Regisseur Til Schweiger postete auf seiner Facebookseite „Helfen“ mit Herzchen und Verweis auf die Berichterstattung, verschiedene Medien wurden auf den Fall aufmerksam. 

 

Seither entwickelt sich ein Schlagabtausch im Netz


Der CDU-nahen Leipziger Schüler-Union war diese Petition ein Dorn im Auge. Sie veröffentlichte am 21. Februar 2017 eine Pressemitteilung, in der sie schrieben, dass sich Luan und seine Eltern nach Ablehnung ihrer Asylanträge nun illegal in Deutschland aufhielten. Der Kosovo sei weder ein „Krisen- noch ein Kriegsgebiet“, hieß es weiter. Der 17-jährige Vorsitzende der Schüler-Union, Christoph Leonhardt, beteuerte darin, dass er Luan als Mitschüler „schätze“, dieser den rechtskräftigen Beschluss jedoch akzeptieren müsse.

 

Nach Veröffentlichung der Pressemitteilung entlud sich in den sozialen Netzwerken ein Shitstorm gegen den Jugendlichen und die Schüler-Union. Neben Entrüstung, Wut und Unverständnis sammelten sich darin auch sarkastische Kommentare und heftige Beleidigungen, die in einzelnen Fällen nah an Vernichtungsphantasien heranreichten. Insbesondere der in der Pressemitteilung aufgestellte Behauptung, „Die ‚Luan soll bleiben!‘-Online-Petition spaltet Leipziger Schule“ wurde von mehreren anderen Schülern deutlich widersprochen.

 

Im Gegenteil sei es auch an anderen Schulen zu Solidarisierungen gekommen. Doch der Vorgang reicht in der politischen Vereinnahmung längst weit über die Leipziger Schulen hinaus.

 

Nachdem überregionale Medien wie Stern, Spiegel Online und Focus den Fall am 22. Februar aufgegriffen hatten, bekam das Mitglied der Schüler-Union Gelegenheit zur Stellungnahme. Er äußerte, mit den Reaktionen leben zu können, aber missverstanden worden zu sein: „Ich fordere nicht, Luan müsse abgeschoben werden. Ich sorge auch nicht dafür, dass er abgeschoben wird.“ Mit Luan würde er gerne persönlich reden, dazu sei es bislang jedoch noch nicht gekommen. Derzeit sind Ferien in Sachsen, die Schüler begegnen sich demnach gerade nicht auf dem Pausenhof.

 

Im verbalen Schlagabtausch auf der Facebookseite der „Schüler Union Leipzig“ betätigte sich darüberhinaus auch eher der 26-jährige Lehrer Eric Buchmann (CDU, Stadtbezirksbeirat Leipzig-Altwest) als eine Art Pressesprecher für Leonhardt. Das Vorstandsmitglied der „Jungen Union Leipzig“ hatte die Pressemitteilung, welche nahezu zeitgleich auf der Internetseite der CDU Leipzig erschien, mit herausgegeben.

 

Zuletzt solidarisierte sich dann mit der „Jungen Alternative Leipzig“ der AfD-Nachwuchs mit den jungen CDUlern im Netz, indem sie den Fall aufgriff und von einem „politisch dunkelrot bis grün eingefärbter Mob“ schrieb, welcher hier toben würde. Bei den jungen AfD-Freunden der CDU geht man bereits davon aus, dass Luan ausreisen muss. Auch auf der nächsten Sitzung des Jugendparlamentes Leipzig wird es um Luan und die Abschiebungen von Minderjährigen gehen. Dies teilte William Rambow, Sprecher des Jugendparlamentes, am 22. Februar mit.

 

Scharfe Kritik an der Pressemitteilung der Schüler-Union formulierte auch Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Linksfraktion im sächsischen Landtag: „Die CDU-Jugend argumentiert von einem Standpunkt der Unwissenheit und Empathielosigkeit. Genau solche Äußerungen vergiften das gesellschaftliche Klima und heizen ein Klima der Entsolidarisierung an.“

 

Sowohl ein Paragraph im Aufenthaltsgesetz als auch die sächsische Härtefallkommission könnten Luan und seiner Familie einen Verbleib in Deutschland ermöglichen, erklärte Nagel. 

 

Wie geht es nun weiter?


Wie es nach der neuen Frist bis 22. März weitergeht, ist derzeit offen. Der sächsische Flüchtlingsrat prüft im Moment, ob sich die Härtefallkommission mit dem Anliegen befassen könnte. In der Geschäftsstelle des Vorsitzenden der Kommission – dies ist der sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (CDU) – wollte man sich zu dem konkreten Fall auf L-IZ-Nachfrage nicht äußern.

 

Generell sei es jedoch so, dass Gründe angebracht werden müssten, die im vorherigen Asylverfahren noch keine Rolle gespielt hätten. Weiter heißt es: „Wichtige Gründe können zum Beispiel sein: Gute Integration in Deutschland, schwere Krankheit, Familienzusammenführung, fehlende Bindungen im Heimatland.“ In der Petition für Luan war mit einigen dieser Gründe argumentiert worden.

 

Sollte sich die Härtefallkommission tatsächlich mit dem Fall befassen, würde zumindest Luan vorübergehend davon profitieren: „Sobald ein Anliegen zur Beratung in der Kommission angenommen ist, wird die Vollziehung der Ausreisepflicht ausgesetzt. Während des Härtefallverfahrens erfolgt dementsprechend keine Abschiebung.“ Was das für Luans Familie bedeuten würde, ist derzeit unklar.