Videobeweis bringt Klarheit

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Erstveröffentlicht: 
15.02.2017

Viele Zuschauer beobachteten gestern den Prozess am Amtsgericht gegen einen Demonstranten, der sich im Februar 2016 an einem Wahlwerbestand der AfD gegen diese gewandt hatte und später festgenommen wurde. Ein Videobeweis verkürzte das Verfahren.

 

Die AfD hatte damals mit einem Stand in der Maximilianstraße für sich geworben. Gegendemonstranten hatten davor eine Mauer aus Kartons errichtet und versucht, die Aktionen der AfD zu stören, was zu einem Polizei-Einsatz führte. Das rechtliche Nachspiel fand gestern im Amtsgericht statt.

 

Ein 36-jähriger Demonstrant aus Offenbach am Main war angeklagt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Er soll sich der Feststellung seiner Personalien durch die Polizei widersetzt und einem Platzverweis nicht Folge geleistet haben, sich dann körperlich gegen den Zugriff des Beamten gewehrt haben, der ihm Handschellen angelegt und zur Wache transportiert hatte. Im Oktober 2016 hatte er einen Strafbefehl erhalten und Einspruch eingelegt.

 

Der Angeklagte, von Rechtsanwalt Martin Heimen (Heidelberg) vertreten, schilderte die Aktion anders: Er habe ruhig mit etlichen anderen Personen bei dieser Mauer aus Kartons gestanden, die symbolisch die inneren Mauern der AfD gegen alle Fremden habe zeigen sollen. In der Gruppe der anwesenden Polizei sei ihm ein Polizist aufgefallen, weil er offenbar eher versucht habe, die Identität der Demonstranten herauszufinden, statt für einen ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen. Dann habe der Polizist ihn angesprochen zwecks Feststellung der Personalien. Dagegen habe er sich gewandt, so der Angeklagte. Er habe etwa gesagt: "Wieso wollen Sie meinen Ausweis sehen?" Der Polizist habe ihn daraufhin gepackt und herausgezerrt, ihm die Hände auf den Rücken gefesselt und ihn zur Wache gebracht, wo er lange festgehalten worden sei. "Das fand ich unglaublich perfide. Es ging schließlich nur um meine Personalien."

 

Richter Nikolas Häusler fragte den Angeklagten nach dem angeblichen Platzverweis. "Es wurde erst einer auf der Wache ausgesprochen, nicht am Stand", antwortete dieser. Weitere Fragen des Richters gingen nach der Stimmung am Platz - "die war ruhig" - und nach Beleidigungen - "es gab keine, es wurde nur gegen Rassismus und Nationalismus gerufen", berichtete der Angeklagte.

 

Das Video, das eine Polizistin mit der Bodycam aufgenommen hatte, wurde gezeigt und bestätigte die Aussagen des Angeklagten. Es war zu hören, wie die Polizistin immer wieder beruhigend zu den Demonstranten sagte: "Ich will nur Ihre Ausweise sehen, sonst will ich nichts." Dann war der Angeklagte zu erkennen, vom Polizisten fixiert mit den Händen oben am Polizeiwagen, einen Augenblick später wurden seine Arme nach hinten gedreht - von Widerstand war nichts zu sehen. Kurz ging er zu Boden. Ein Video, das der Verteidiger vorlegte, zeigte aus einem anderen Winkel nichts anderes. Häusler schlug vor, die Sache einzustellen. Verteidiger Heimen erklärte sich nach Beratung mit seinem Mandanten einverstanden.