Das Urteil gegen den Nauener NPD-Politiker Maik Schneider ist gesprochen: Wegen Brandstiftung und weiterer Delikte ist er heute vor dem Landgericht Potsdam zu insgesamt neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Richter begründete ausführlich das hohe Strafmaß.
Potsdam. Eineinhalb Jahre nach dem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) hat das Landgericht Potsdam am heutigen Donnerstagmittag die Urteile gegen die Täter verkündet.
Der Nauener NPD-Politiker und Hauptangeklagte Maik Schneider wurde zu einer Haftstrafe von acht Jahren für Brandstiftung verurteilt. Damit liegt das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Hinzu kommen 18 Monate Haft wegen weiterer Straftaten. Damit muss Schneider für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Als einer der sechs Angeklagten hatte der NPD-Politiker die Tat im Prozess gestanden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schneiders Verteidiger Ulli H. Boldt hat angekündigt, in Revision zu gehen.
Der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter sagte bei der Urteilsbegründung, bei der Turnhalle handele es sich um „symbolträchtiges Gebäude“. Die Angeklagten wollten ein Zeichen an die Flüchtlinge senden: „Ihr seid hier nicht willkommen, ihr könnt hier nicht in Frieden leben“. Den Taten liege eine fremden- und ausländerfeindliche Motivation zugrunde, so der Richter.
Die Angeklagten hätten die Absicht gehabt, die Halle in Brand zu setzen. Die eingesetzten Brandmittel seien geradezu prädestiniert gewesen, eine große Hitze zu erzeugen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Angeklagten unter einem Vordach Reifen, Paletten und eine Mülltonne aufschichteten. In die Mülltonne legten sie eine Gasflasche. Diese hat dann eine enorme Feuerwelle erzeugt
In seinem Schlusswort betonte Theodor Horstkötter, dass Gerichte eine hohe Verantwortung tragen würden und dafür verantwortlich seien, die Grundfesten des Rechtsstaats zu wahren. Von dem Urteil müsse das Signal ausgehen, dass Straftaten wie diese nicht geduldet werden können und hart bestraft werden.
Der 29-Jährigen stand unter anderem wegen Brandstiftung seit Ende November vor Gericht. Er soll im Sommer 2015 eine Turnhalle angezündet haben, die als Flüchtlingsunterkunft geplant war. Die Halle ging komplett in Flammen auf. Schneider bezeichnete den Brand als Unfall, er habe die Halle lediglich einrußen wollen.
An den zwölf Verhandlungstagen sind insgesamt 51 Zeugen und sieben Sachverständige gehört worden.
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Gemeinsam mit Schneider standen fünf weitere Angeklagte vor Gericht. Sie sollen bei der Brandstiftung mitgewirkt bzw. Beihilfe geleistet haben. Schneider selbst musste sich auch wegen weiterer Straftaten verantworten. Ihm wurde unter anderem Nötigung und Sachbeschädigung vorgeworfen.