Hausbesetzung Effingerstrasse 29

Effingerstrasse 29

Das BBL und die Nachhaltigkeit an der Effingerstrasse 29

Das BBL, Bundesamt für Bauten und Logistik, zitiert auf ihrer Homepage aus dem Lexikon der Nachhaltigkeit: „Als nachhaltig gilt eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen“.

(bbl.admin.ch)

 

Das Kollektiv „EFFI 29“ sieht das genauso und nimmt deshalb aktiv Einfluss auf die Entwicklung an der Effingerstrasse 29. Denn das Bedürfnis der heutigen Generation nach bezahlbarem Stadtwohnraum ist mehr als gegeben, jedoch ist die Wohnungslage in der Stadt Bern bekanntlich sehr prekär. Mit der Instandhaltung und Bewirtschaftung des Wohngebäudes durch das Kollektiv, wird dessen Fortbestand als Wohnhaus gesichert und es ermöglicht auch künftigen Generationen ihren eigenen Lebensstil zu wählen.

Es ist mehr als widersprüchlich und verwunderlich, warum die BBL beabsichtigt, in wertvollem Wohnraum Büros einzurichten und damit mit einem weiteren Haus den künftigen Generationen die Lebensgrundlage entzieht. Gemäss Martin Bernhard, von der internationalen Immobilienberatungsfirma Jones Long La Salle, liegt der aktuelle Leerstand von Büroflächen in Bern bei gut 100`000 Quadratmeter und er wird weiter ansteigen. Der Bund baut zudem im Wankdorf und in Ittigen eigene Verwaltungsgebäude, wodurch mittelfristig über 90`000 Quadratmeter Büroflächen entstehen könnten. Ist es notwendig und nachhaltig ein Wohngebäude monatelang leer stehen zu lassen, mit dem Ziel, dieses danach zu Büroflächen umzubauen? Besteht der Bedarf nach noch mehr leerstehenden Büroräumlichkeiten?

 

Obwohl Städteplanung nicht zu den Aufgaben des BBL zählt, wird diese trotzdem mitverantwortlich für die Problematik der Knappheit von Wohnraum, sobald sie im Besitz von Wohnhäusern ist, welche sie zu Büros umfunktionieren möchte. Sollten nicht gerade die Entscheidungen auf Bundesebene den Bedürfnissen der Bürger gerecht werden und ganzheitlich durchdacht sein?

Ebenfalls führt die BBL in ihren Kernwerten einen respektvollen Umgang auf, jedoch verwehrte diese dem Kollektiv jeglichen Dialog und verweigerte die daraus resultierende Verhandlung.

Im vorliegenden Fall, bin ich der alleinige Grundeigentumervertreter und ich werde, aufgrund der vorliegenden Rechts- und Sachlage keine weiteren Gespräche, geschweige irgendwelche Verhandlungen, weder mit Ihnen, noch mit einem anderen Vertreter...“, „Nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie sich bei der Besetzung der Effingerstrasse 29, leider die falsche Liegenschaft ausgesucht haben.“ (Zitat aus Mail von Herr Walther Däppen, Immobilienmanager BBL)

Anstatt gemeinsam eine Lösung anzustreben, verfügte das BBL ein Ausweisungs- und ein Strafrechtsverfahren gegen das Kollektiv und droht mit der Räumung.

 

Das Kollektiv „EFFI 29“ steht ein für einen wertschätzenden Umgang miteinander, für einen respektvollen Dialog, für gemeinsame ganzheitliche nachhaltige Lösungen! Und dies darf man auch von allen Organen des Bundes verlangen!

 

Selbstverwaltetes Kollektiv EFFI 29