Sexuelle Nötigung Anzeige gegen AfD-Politiker Büttner

Erstveröffentlicht: 
29.12.2016

Schwere Vorwürfe gegen den AfD-Abgeordneten Büttner: Eine ehemalige Mitarbeiterin hat ihn wegen versuchter Vergewaltigung angezeigt.

Von Christopher Kissmann

 

Magdeburg l Der Staßfurter AfD-Landtagsabgeordnete Matthias Büttner sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt: Die Polizeidirektion Nord bestätigte der Volksstimme am Mittwoch, dass gegen den Politiker seit dem 21. Dezember eine Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung beziehungsweise sexueller Nötigung vorliegt. „Zu den Details werden wir keine Angaben machen“, erklärte eine Polizeisprecherin. Der Fall soll in den nächsten Tagen an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden.

 

Nach Informationen der Volksstimme geht es um einen Vorfall vom 16. November. Zu dieser Zeit war Büttner gemeinsam mit seiner Mitarbeiterin zu einem interfraktionellen Treffen von AfD-Wirtschaftspolitikern nach Erfurt gereist. Dort soll er ein gemeinsames Doppelzimmer gebucht und versucht haben, gegen den Willen der Frau sexuelle Handlungen vorzunehmen.

 

Der 33-jährige Landtagsabgeordnete, der seit längerem in einer festen Beziehung lebt, war für die Volksstimme am Dienstag und Mittwoch nicht zu erreichen. 

 

Strafanzeige und Entlassung am selben Tag


Dem Vernehmen nach soll die Referentin für Wirtschaftspolitik nach dem Vorfall in Erfurt das Gespräch mit dem Fraktionsvorstand gesucht haben. Vorsitzender André Poggenburg bestreitet das. „Ich habe mit ihr gesprochen, aber da ging es nicht um die Dienstreise nach Erfurt“, sagte er der Volksstimme.

 

Poggenburg bestätigte, dass die Frau innerhalb ihrer Probezeit am 21. Dezember entlassen worden ist – also an dem Tag, an dem die Frau Strafanzeige bei der Polizei gestellt hat. Welches Ereignis zuerst geschah, ist bisher nicht bekannt. „Der Zeitpunkt der Anzeige mutet schon etwas komisch an“, sagte Poggenburg. Zu den Gründen der Entlassung wollte er sich nicht äußern. Der Fraktionschef erklärte: „Es gilt die Unschuldsvermutung für Herrn Büttner. Ich unterstütze die Wahrheitsfindung, kann mir aber nicht vorstellen, dass es zu einem solchen Vorfall gekommen sein soll.“ Wenn doch, würde dies Konsequenzen nach sich ziehen. „Dann hätte das schwerwiegende politische Folgen für ihn.“

 

Büttner ist seit dem Frühjahr Mitglied des Landtags und sitzt auch im Staßfurter Stadtrat. Vorher war er als Immobilienunternehmer tätig. Bis Ende November war Büttner auch stellvertretender Vorsitzender der Landtagsfraktion. In dieser Funktion war ihm die Referentin als Mitarbeiterin zugeteilt worden. Dem am 29. November neu gewählten Vorstand gehört er nicht mehr an – offiziell begründet worden war dies mit der Tatsache, dass Büttner 2017 als Direktkandidat zur Bundestagswahl antreten will. 

 

Kritik an der AfD-Spitze


Mehrere AfD-Abgeordnete sind unzufrieden über die Kommunikation der Fraktionsspitze. „Offiziell wissen wir von der Entlassung der Referentin bis heute nichts“, sagte einer der Volksstimme.

 

Über das Verhältnis von Büttner und seiner Mitarbeiterin kursieren die unterschiedlichsten Versionen. Einige meinen, dass sich der Umgang nach der Erfurt-Reise schlagartig verschlechtert habe. „Danach hat Herr Büttner sie stets als unfähig und faul hingestellt“, heißt es. Andere bestreiten das. „Das war bis zuletzt ein professionelles Verhältnis. Wir waren einfach mit ihrer Arbeit nicht zufrieden.“

 

Sobald die Polizei den Fall der Staatsanwaltschaft übergeben hat, kann diese ohne Beschränkungen gegen den Landtagsabgeordneten ermitteln. In der vergangenen Legislaturperiode waren die Strafverfolgungsbehörden noch verpflichtet, die beabsichtigte Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dem Landtagspräsidenten vorab anzuzeigen. Die Immunität, eine Art gesetzlich garantierter Schutz vor Strafverfolgung, musste dann erst auf Antrag der Ermittler aufgehoben werden. Nun entfaltet die Immunität ihre Wirkungen erst dann, wenn der Landtag dies ausdrücklich per Beschluss „verlangt“, heißt es in der Landesverfassung.