Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) hält eine Videoüberwachung weiterer neuralgischer Punkte in Sachsen für denkbar. Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Andreas Schurig, warnt dagegen vor falschen Vorstellungen. „Mehr Videoüberwachung soll als Allheilmittel zur Schaffung von mehr Sicherheit im öffentlichen Raum dienen. Das ist ein falsches Versprechen“, sagte Schurig am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) hält eine Videoüberwachung weiterer neuralgischer Punkte in Sachsen für denkbar. Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Andreas Schurig, warnt dagegen vor falschen Vorstellungen. „Mehr Videoüberwachung soll als Allheilmittel zur Schaffung von mehr Sicherheit im öffentlichen Raum dienen. Das ist ein falsches Versprechen“, sagte Schurig am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Die Forderung stelle nicht in Rechnung, dass bereits viele relevante Flächen und Räume videoüberwacht seien, sagte Schurig weiter. „Im Fall von terroristischen Anschlägen lenkt sie von den wirklichen Defiziten im Umgang mit Gefährdern ab.Videoüberwachung kann dabei allenfalls bei der Fahndung nach Tätern nach einem erfolgten Anschlag hilfreich sein.“
„Gerade oder besonders Ermittlungen in Fällen von großer Brutalität und Terror dürfen nicht "Kommissar Zufall" überlassen werden. Hier muss der Polizei künftig eine größere Bandbreite an unterstützenden Mitteln und Maßnahmen zur Verfügung stehen“, argumentierte Ulbig.
Derzeit vier Videoüberwachungsanlagen der Polizei Sachsen
Die sächsische Polizei betreibt zur Gefahrenabwehr auf Grundlage des Sächsischen Polizeigesetzes derzeit vier Videoüberwachungsanlagen, mit denen der öffentliche Raum dauerhaft beobachtet wird. Sie befinden sich alle in Leipzig: Willy-Brandt-Platz, Roßplatz, Kreuzung Connewitzer Kreuz und Eisenbahnstraße.
Auch auf die veränderte Form der Telekommunikation müssten die Sicherheitsbehörden vernünftig reagieren können, sagte Ulbig: „Selbst in Rot-Grün regierten Bundesländern sind die Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr viel umfassender als in Sachsen. Oberste Priorität muss immer die Sicherheit der Bürger haben.“
Nach Ansicht des baden-württembergischen Innenministers Thomas Strobl (CDU) bringt Videoüberwachung mit relativ geringem Aufwand ein deutliches Plus an Sicherheit. „Videoüberwachung hilft nicht nur Straftaten aufzuklären, Videoüberwachung schreckt auch ab und verhindert Straftaten“, sagte er am Dienstag in Stuttgart. Es sei ein gutes Signal, dass der Bund den Weg dafür frei gemacht habe.
Chaos Computer Club befürchtet Vollüberwachung
Nach dem Terroranschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt hatten sich die Stimmen für mehr Videoüberwachung gemehrt. Am Dienstag warnte der Chaos Computer Club (CCC) bei seinem Communication Congress in Hamburg vor einer Ausweitung der Überwachung. Das Ergebnis wäre ein großes vernetztes System, das eine Vollüberwachung aller Menschen in der Öffentlichkeit ermöglichen würde, sagte CCC-Sprecher Linus Neumann.
Der Deutsche Richterbund sprach sich gleichfalls gegen solche Forderungen aus. Es sei zu bezweifeln, dass mehr Kameras einen „durchgreifenden Abschreckungseffekt“ auf Täter hätten, sagte der Verbandsvorsitzende Jens Gnisa der dpa.
Grüne gehen von rechtswidriger Datenspeicherung aus
Ein weiteres Datenschutzthema erkennen die Grünen. Sie sehen gravierende Mängel bei der polizeilichen Datenspeicherung. Der Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann bezog sich am Dienstag auf eine Datei zu Rauschgift. „Ich gehe davon aus, dass eine Vielzahl dieser Personendaten rechtswidrig gespeichert sind. Diesen Schluss legen die Kontrollen der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder nahe, die gravierende Mängel bei der Speicherung in dieser Verbunddatei festgestellt und Konsequenzen gefordert haben“, betonte er.
Seit einer letzten Anfrage im März sei die Zahl der gespeicherten Personen von 13 263 auf 15 334 gestiegen, erklärte der Politiker. „Dieser Anstieg ist mir unerklärlich. Er steht in keinem Verhältnis zu den Rauschgiftdelikten, die im Jahr 2015 ebenso rückläufig waren wie die Zahl erstauffälliger Konsumenten harter Drogen.“
Allein Drogenkonsum sei noch keine Voraussetzung, um in dieser Datei gespeichert zu werden. Das sächsische Innenministerium hatte bereits in der Vergangenheit ähnliche Vorhaltungen Lippmanns zurückgewiesen.