Verfassungsgericht zu Demos Polizei darf Unschuldige einkesseln

Erstveröffentlicht: 
14.12.2016

Wenn Proteste eskalieren, darf die Polizei Demonstranten einkesseln - auch wenn Unbeteiligte dadurch festsitzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

 

Bei Demonstrationen mit Ausschreitungen darf die Polizei im Zweifel auch unschuldige Protestierer mit einkesseln. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.

 

Die Karlsruher Richter weisen damit die Klage eines Mannes ab, der im Juni 2013 in Frankfurt gegen die Europäische Zentralbank und die Euro-Rettungspolitik auf die Straße gegangen war. Damals hatten die Einsatzkräfte knapp 1000 Menschen in einem "Polizeikessel" abgeschnitten, nachdem aus dem Teil der Versammlung Feuerwerkskörper und Farbbeutel geworfen wurden. (Az. 1 BvR 289/15)


Der Kläger war darin knapp fünf Stunden festgesetzt, ehe er an einer von 15 Durchlass-Stellen überprüft wurde und gehen durfte. Ermittlungen gegen ihn wurden später eingestellt.

 

Die Richter sehen durch das Einkesseln keine Grundrechte verletzt. Zwar müsse der Verdacht einer Straftat normalerweise auf einen konkreten Versammlungsteilnehmer bezogen sein. Wenn aber - wie in Frankfurt passiert - aus einer geschlossenen Gruppe Straftaten passieren, darf die Polizei laut Beschluss zunächst alle Beteiligten verdächtigen. In dem Teil des Demonstrationszuges, aus dem die Angriffe erfolgten, waren Vermummte, die Schutzschilde, Seile und Stangen mitführten.