Erstaufnahmeeinrichtung Einsiedel - Blockierer vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
14.12.2016

Es war im Januar dieses Jahres, als vor der Flüchtlings-Erstaufnahmeeinrichtung in Einsiedel die Lage eskalierte. Etwa 70 Menschen blockierten die einzige Zufahrtsstraße zu dem ehemaligen Pionierlager, um zu verhindern, dass Flüchtlinge und Asylbewerber die Einrichtung beziehen. Bei der Räumung der Straße durch Polizeibeamte kam es zu tumultartigen Szenen, bei denen es nach Aussage der Polizei auch zu Übergriffen auf Beamte kam.

 

Neben den Tätlichkeiten gab es laut Polizei auch andere Straftaten, wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. So sollen einige Teilnehmer der Blockade den Hitlergruß gezeigt oder Hakenkreuze auf ihrer Kleidung getragen haben. Die Polizei filmte die Vorgänge. Insgesamt wurden nach dem Vorfall sechs Strafanzeigen erstattet. Nach der Räumung der Straße zogen 169 Flüchtlinge in das Heim ein. 

 

Zeugen schwächen Tatvorwurf ab


Am Mittwoch stand ein 30-jähriger Mann aus Flöha vor dem Amtsgericht Chemnitz. Der Tatvorwurf gegen ihn: versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Angeklagte hatte einen Strafbefehl über 2.400 Euro erhalten und war dagegen vorgegangen. Deswegen stand der Beschuldigte nun vor Gericht. Im Verlauf des Verfahrens wurde klar, dass die Tatvorwürfe gegen den Angeklagten zwar zutrafen. Die beiden als Zeugen hinzugezogenen Polizeibeamten schwächten allerdings die Anklagepunkte ab. So habe der Beschuldigte den Beamten nur angerempelt und nicht wie in der Anklageschrift behauptet angesprungen. Auch die Verletzung des zweiten Polizisten stellte sich als weniger gravierend heraus.

 

Deswegen schlug der Vorsitzende Richter vor, das Verfahren einzustellen. Dem widersprach jedoch die Staatsanwaltschaft. Sie wollte mit einer Verurteilung ein Zeichen setzen, dass Angriffe auf Organe des Staates nicht hingenommen und hart bestraft werden. Im Ergebnis wurde der Beschuldigte zur Zahlung von 40 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung für ein Jahr und drei Monate ausgesetzt. Zusätzlich wurde der Beschuldigte zur Zahlung von 1.000 Euro für die Organisation Pro Asyl verurteilt. 

 

Weitere Prozesse zu erwarten


Schon Ende Januar hatte ein Blockierer vor Gericht gestanden. Der Mann aus Frankenberg hatte auch an der Straßenblockade in Einsiedel teilgenommen und einen Mundschutz getragen. Da dies laut Sächsischem Versammlungsgesetz strafbar ist, erhielt er einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 25 Euro. Dagegen legte der Mann Rechtsmittel ein. Ein Verhandlungstermin steht laut Amtsgericht Chemnitz noch nicht fest.