NSU-Richter lädt Wachpolizisten als Zeuge / Verteidigung will schriftlich antworten
München Im Münchner NSU-Prozess richtet der Vorsitzende Richter mehrere Fragen an die Hauptangeklagte Beate Zschäpe. Es geht um einen möglichen Aufenthalt in Berlin.
Im Münchner NSU-Prozess hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Mittwoch mehrere Fragen an die Hauptangeklagte Beate Zschäpe über einen möglichen Aufenthalt in Berlin gerichtet. Dabei ging es um die Beobachtung eines Wachpolizisten, der Zschäpe im Mai 2000 vor einer Synagoge im Stadtteil Prenzlauer Berg gesehen haben will.
Auf Antrag eines Nebenklageanwalts hat das Oberlandesgericht den Mann für den 26. Oktober als Zeugen geladen.
Götzl fragte die Hauptangeklagte, ob sie sich damals in Berlin aufgehalten habe und falls ja, in welcher Begleitung und unter welchen Umständen.
Einer der Verteidiger von Beate Zschäpe kündigte schriftliche Antworten Zschäpes auf die Fragen an. Der Wachpolizist hatte in einer Vernehmung gesagt, er habe neben Zschäpe auch Uwe Mundlos an der Synagoge erkannt.
Beate Zschäpe und Uwe Mundlos lebten im Jahr 2000 bereits zwei Jahre im Untergrund. Mundlos und das dritte NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt sollen in den Folgejahren zehn Menschen ermordet haben. In neun Fällen soll das Motiv Fremdenhass gewesen sein. Zschäpe ist im NSU-Prozess als Mittäterin angeklagt.