Ausreisegewahrsam wird Gefängnis light

Erstveröffentlicht: 
07.10.2016

Dresden. Die Staatsregierung hat ihre Pläne zur Schaffung eines Ausreisegewahrsams für abgelehnte Asylbewerber konkretisiert. Das Gesetz, das für die Gewahrsamnahme die Grundlage schafft, liegt dem Landtag zum Beschluss vor.

 

Kernpunkt des Ende August von Innenminister Markus Ulbig (CDU) in Grundzügen präsentierten Vorhabens ist es, ausreisepflichtige Asylbewerber bis zu vier Tage festsetzen zu können, um sie dann abzuschieben. Der Entwurf enthält bislang nicht bekannte Details.

 

So beziffert die Staatsregierung darin die geschätzten Kosten auf rund drei Millionen Euro. Zudem macht sie Angaben zur Personalstärke. „Für die Betreibung des Ausreisegewahrsams besteht ein Personalbedarf von 22 Personen.“

 

In Gewahrsam genommen werden die abgelehnten Asylbewerber in Dresden, wie Ulbig bereits angekündigt hatte. Geplant sind 30 Plätze in der Hamburger Straße. Dort befindet sich bereits eine Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates. Frauen und Männer, so sieht es der Gesetzentwurf vor, müssen getrennt untergebracht werden. Familien sollen zusammenbleiben können – getrennt von anderen Asylbewerbern.

 

Ulbig hatte den Gewahrsam als Mittel zur konsequenten Umsetzung der Ausreisepflicht bezeichnet. Betroffen sein können Geflüchtete, von denen zu erwarten ist, dass sie untertauchen oder sich mit körperlicher Gewalt widersetzen. Auch Familien, bei denen ein Mitglied bereits untergetaucht ist, können in Gewahrsam genommen werden.

 

Nötig ist dazu die Entscheidung eines Richters. In der Begründung ist von einer „Freiheitsentziehung“ die Rede, „die im Wesentlichen der Abschiebungshaft vergleichbar ist“. Innerhalb des Dresdner Areals sollen sich die Asylbewerber frei bewegen können. Sie dürfen es aber nicht verlassen. Die dortigen Bediensteten tragen dem Entwurf zufolge keine Schusswaffen.

 

Der Landtag kann das Gesetz, das Grundrechtseinschränkungen enthält, noch vor der Winterpause beschließen. Damit wären die ersten Gewahrsamnahmen im kommenden Jahr möglich.

 

Der Landtag kann das Gesetz, das Grundrechtseinschränkungen enthalt

 

Das Areal im Dresdner Westen soll allerdings nur eine Zwischenlösung bleiben. Sachsen plant den Bau eines Abschiebegefängnisses in Dresden. Abschiebungshaft kann bis zu sechs Monate dauern, auch dazu bedarf es der Entscheidung eines Richters. In Haft genommen werden kann, wer sich nach der Frist zur Ausreise der Abschiebung entzogen hat. Der Gewahrsam soll dort, räumlich abgegrenzt, integriert werden.

 

Im Landtag dürfte das Gesetz Zustimmung erhalten. Kritik kam allerdings von der Fraktion der Grünen.