Zwei Zivilpolizisten müssen wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und Verfolgung Unschuldiger im Oktober vor das Landgericht Mosbach. Sie sollen einem Mann den Toilettengang verwehrt haben, bis er sich in die Hose machte.
Die 40 und 50 Jahre alten Beamten hatten im März 2014 einen Mann und dessen Auto vor seinem Haus in Wertheim kontrolliert. Sie hatten ihn bis dahin verfolgt, da er sie zuvor überholt hatte. Der Mann bat offenbar mehrfach, vor der Kontrolle zur Toilette gehen zu dürfen. Das soll ihm verwehrt worden sein, obwohl er seine Papiere auf die Motorhaube gelegt hatte. Da der Mann wohl dachte, er könne zur Toilette, kam es zum Gerangel. Dem Mann wurden Handschellen angelegt, wobei er leicht verletzt wurde - und seinen Stuhlgang nicht mehr halten konnte. Ein Alkoholtest danach ergab 0,0 Promille.