Prozess gegen Polizisten eingestellt

Erstveröffentlicht: 
06.07.2016
Geringe Schuld am Tod eines Pkw-Fahrers

VON NATHALIE RIPPICH

 

Leipzig. Weil bei einem Unfall mit einem Schwerlasttransporter, den sie begleitet haben, ein Mann ums Leben kam, mussten sich die Leipziger Polizisten Susann P. und Ronny R. gestern vor dem Amtsgericht dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung stellen. Wegen der geringen Schuld der Angeklagten entschied das Gericht, das Verfahren gegen eine Zahlung von je 2000 Euro einzustellen.

 

Am 31. Mai 2013 hatten die heute 33-Jährige und ihr 27-jähriger Kollege die Aufgabe, das Fahrzeug von der Autobahnabfahrt Leipzig-Südwest bis zur Spinnereistraße in Plagwitz zu begleiten. Der Fahrer eines entgegenkommenden Fahrzeugs übersah sowohl das Blaulicht des Streifenwagens als auch, dass das geladene Bauteil auf seine Fahrbahn reichte und kollidierte mit dem Schwerlasttransporter. Er wurde bei dem Zusammenstoß schwer verletzt und verstarb in Folge dessen im April 2014. Der 43-Jährige soll zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert gewesen sein.

 

Den Polizisten wurde vorgeworfen, den Transport nicht ausreichend abgesichert zu haben, da sie nicht die komplette Fahrbahn abgesperrt hatten, obwohl sie Kenntnis über die Ausmaße der Ladung hatten. Somit wären sie verantwortlich für den Tod des 43-jährigen Fahrers.

 

Nach einem kurzen Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit kam der Vorsitzende Richter zu dem Schluss, dass die Schuld der Angeklagten an dem „tragischen Ereignis“ als gering einzuschätzen sei. „Sie haben eine Entscheidung getroffen, die sie für richtig hielten“, so der Richter. Weiterhin sei nicht abschließend zu klären, ob die Reaktion des Verstorbenen anders gewesen wäre, wenn dieser nüchtern gewesen wäre.

 

Der Richter betonte, dass „ein Leben natürlich nicht nur 2000 Euro wert ist“, die Schuld der Angeklagten am Tod des Pkw-Fahrers aber gering sei. Weiterhin verwies er darauf, dass eine Verurteilung große Auswirkungen auf das berufliche Leben der Polizisten hätte.

 

Sechs Monate haben die beiden nun Zeit, das Geld in die Staatskasse einzuzahlen, erst dann wird das Verfahren endgültig eingestellt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung erklärten sich einverstanden mit dem Beschluss.