Der NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag hat ein juristisches Nachspiel. Weil einige heikle Informationen an die Öffentlichkeit gelangten, ermittelt die Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Geheimnisverrats.
Im vergangenen November berichtete eine Zeitung darüber, welche Daten auf einem Computer des toten ehemaligen Neonazis Florian H. gefunden worden waren.
Ermittlung gegen unbekannt
Es handelt sich um heikle, private Daten, über die der NSU-Ausschuss informiert worden war und die von da aus möglicherweise an die Presse gingen.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Heilbronn sagte, die Ermittlungen richteten sich bislang gegen unbekannt.
Florian
H. war im September 2013 in einem brennenden Wagen in Stuttgart
gestorben. Der NSU-Ausschuss beschäftigte sich ausführlich mit dem Fall,
weil die Familie von Florian H. eine Selbsttötung bezweifelte. Zudem
hatte der junge Mann kurz vor seinem Tod damit geprahlt, dass er die
Mörder der 2007 in Heilbronn getöteten Polizistin Michèle Kiesewetter
kenne.
Ausschuss begrüßt Untersuchung
Ausschusschef Wolfgang Drexler (SPD) sagte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, er habe keine Einwände gegen die Einleitung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn: "Wenn der Verdacht besteht, dass nicht-öffentliche Informationen aus dem Ausschuss an die Presse gelangt sein könnten, soll dem unabhängig nachgegangen werden."
Nach dem
Untersuchungsausschussgesetz werde zwischen nicht-öffentlichen und
öffentlichen Informationen unterschieden. "Entsprechend muss man von den
Beteiligten erwarten können, dass sich diese an die eigenen Regeln des
Landtags halten", sagte Drexler.
Nach Angaben der
Staatsanwaltschaft Heilbronn geht es vor allem um den Verdacht der
Verletzung von Privatgeheimnissen, der Verletzung des Dienstgeheimnisses
und einer besonderen Geheimhaltungspflicht.