Freitaler Terrorverdächtiger wegen Hatz auf Flüchtlingsunterstützer vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
26.04.2016

Am Amtsgericht Dresden hat am Dienstag der Prozess gegen einen der unter Terrorverdacht stehenden Rechtsextremisten aus Sachsen begonnen.

 

Dresden. Am Amtsgericht Dresden hat am Dienstag der Prozess gegen einen der unter Terrorverdacht stehenden Rechtsextremisten aus Sachsen begonnen - unter anderem wegen Nötigung und Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Laut Anklage sollen der 27-Jährige und zwei Mitangeklagte im Juni 2015 nach einer Demonstration vor einem Asylbewerberheim in Freital Jagd auf Flüchtlingsunterstützer gemacht haben. Sie und Komplizen hätten nach einer Solidaritätskundgebung vor dem Heim ein Auto mit fünf Flüchtlingsunterstützern verfolgt, um den Insassen „eine Abreibung in Form von Körperverletzungshandlungen zu erteilen“.

 

Gegen den Busfahrer, der seit November 2015 in Untersuchungshaft ist, ermittelt wegen anderer Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und ein alternatives Wohnprojekt auch die Bundesanwaltschaft. Dem gebürtigen Hamburger und mindestens sieben weiteren Mitgliedern einer Freitaler Bürgerwehr wird zudem die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Das Dresdner Verfahren ist von den Terror-Ermittlungen unabhängig.

 

Das Jugendschöffengericht hatte über die Konstellation beraten, eröffnete dann aber das Hauptverfahren gegen alle drei Angeklagte - wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung, gefährliche Körperverletzung bei einem 19-Jährigen und bei den Mitangeklagten wegen Beihilfe sowie Sachbeschädigung. Sie haben nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft bei der Verfolgungsjagd „unter grober Missachtung sämtlicher Verkehrsregeln“ den Wagen an einer Tankstelle mit Autos blockiert.

 

Der 19-Jährige, der zur Tatzeit erst 18 Jahre alt war, gab vor dem Jugendschöffengericht zu, dann mit einem Baseballschläger auf das Fahrzeug eingeschlagen zu haben. Er habe sich durch die aufgeheizte Stimmung hinreißen lassen, sagte der Arbeitslose. Im Auto war der Sohn des stellvertretenden Ministerpräsidenten Martin Dulig (SPD) durch Glassplitter an den Händen verletzt worden.

 

Der dritte Angeklagte, ein 46-Jähriger, versuchte, den Vorfall zu bagatellisieren: Sie seien auf dem Nachhauseweg gewesen. Die Jungs im Auto hätten ihnen den Mittelfinger gezeigt, er wollte sie zur Rede stellen, erklärte der Rohrschlosser, der Ordner bei der „Nein zum Heim“-Demonstration in Freital war. Er und der 19-Jährige sind bisher auf freiem Fuß.