Strafprozess gegen den Sprecher des AfD-Kreisverbands

Erstveröffentlicht: 
29.02.2016

Das Amtsgericht verhandelt am Montag, 18. April, ab 9 Uhr gegen Alfred Bamberger, Sprecher des Kreisverbands der „Alternative für Deutschland“ (AfD). Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Bamberger einen Strafbefehl wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten beantragt.

 

Das Amtsgericht hatte dem stattgegeben – Bamberger legte Einspruch ein. Das hat zur Folge, dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen muss. Bamberger hatte Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte mit zivilem Ungehorsam in Verbindung gebracht.