Statt acht Jahre in den Knast zu müssen, drehten sie den Spieß um und zeigten auf, wie das Streikrecht in Spanien ausgehebelt werden soll. Nun geht der Kampf gegen Artikel 315.3 weiter, mit dem 300 Streikposten kriminalisiert werden
Es deutete sich längst an, dass das absurde Verfahren gegen acht Beschäftigte von Airbus in Spanien zum Rohrkrepierer für das Ministerium für Staatsanwaltschaft werden würde, dass an den „Acht von Airbus“ ein Exempel statuieren wollte. (<>) Nun ist der fast sechsjährige Leidensweg der Betriebsräte und Vertrauensleute zu Ende, wenn die Staatsanwaltschaft angesichts der schwachen Anklage von einem Widerspruch gegen das Urteil absieht. Denn das Lokalgericht in Getafe (bei Madrid) sprach sie nun alle am Mittwoch von den Vorwürfen frei.
Im nahegelegenen EADS-Werk herrschte Feierstimmung, als das Urteil ) dort heute bekannt gemacht wurde. Schon am vergangenen Freitag keimte am letzten Prozesstag Hoffnung auf, als die Staatsanwaltschaft plötzlich Freisprüche für zwei der „Acht von Airbus“ gefordert hatte. Zudem wurden die absurden Strafforderungen von acht Jahren und drei Monaten für die übrigen Angeklagten auf zwei Jahre gesenkt und auch die Forderung nach einer Geldstrafe in Höhe von 51.000 Euro fallengelassen.
Die Angeklagten hatten stets bestritten, beim Generalstreik im September 2010 gegen die weitere Aufweichung des Kündigungsschutzes und die Erhöhung des Renteneintrittsalters, Streikbrechern den Zutritt versperrt und sich mit Spezialeinheiten der Polizei geprügelt zu haben, als diese den Weg für Führungsmitglieder freiprügeln wollten. Drei Angebote der Staatsanwaltschaft, die auf Strafen zur Bewährung abzielten, lehnten sie deshalb ab. „Wir sind unschuldig“, hatte der damalige Betriebsratschef José Alcázar immer wieder den vielen Unterstützern erklärt, die sich mit den Arbeitern solidarisiert hatten.
Da sie weder am Streiktag verhaftet wurden, noch von den Polizisten im Prozess identifiziert werden konnten, sah das Gericht keine Grundlage für eine Verurteilung. Für die Arbeiter geht aber der Kampf gegen Artikel 315.3 des Strafgesetzes weiter. Er stammt aus der Franco-Diktatur und wurde von der konservativen Regierung reaktiviert, um Streikposten exemplarisch abzuurteilen. In 80 Verfahren werden 300 Gewerkschafter weiter mit Haft bedroht. Gewerkschaften und Linksparteien fordern die Streichung des Artikels und hoffen nun, dass es Freisprüche auch in den weiteren Verfahren hagelt. Die erste Schlacht wurde nun gewonnen, in der die Staatsanwaltschaft mehr als die Hälfte der 120 Jahre Haft gefordert hat, die in den 80 Verfahren insgesamt gefordert werden.
Denn es ist ja absurd, dass inzwischen sogar Puppenspieler zu Terroristen gemacht werden. Allerdings musste auch hier die Staatsanwaltschaft sowie der Ex-Polizist in der Franco-Diktatur, Ismael Moreno, jetzt Richter am Sondergericht "Audiencia Nacional", angesichts des internationalen Aufschreis zurückrudern. Bis auf die Frontseite der Financial Times hatte es der absurde Vorgang geschafft. So mussten die Puppenspieler nach fünf Tagen unter Auflagen wieder freigelassen werden.
Die Anschuldigung der "Verherrlichung des Terrorismus" wurden aber bisher nicht fallengelassen,. Sie müssen sich weiter täglich beim Gericht melden. Und auch die Strafforderung von vier Jahren Haft besteht weiter. So lange sollen sie in den Knast, weil sie in ihrer Fiktion die "Konstrukte" der Sicherheitskräfte zur Kriminalisierung der Linken angeprangert hatten, in der ihr Bösewicht eine "Alka-ETA" hochleben ließ, die es gar nicht gibt.
Es ist ohnehin erstaunlich, dass sich die Verfahren wegen angeblicher "Verherrlichung" der ETA in den vier Jahren der Rechtsregierung verfünffacht haben, obwohl die Organisation ihren Kampf vor fast fünf Jahren definitiv eingestellt hat. Die postfaschistische Volkspartei (PP) braucht diesen Feind offenbar, weshalb sie auch alles tut, um die Entwaffnung zu boykottieren.
© Ralf Streck, den 18.02.2016