Verwaltungsgerichts-Urteil: „Pro NRW“ zu Recht im Verfassungsschutzbericht

Erstveröffentlicht: 
22.01.2016

Urteil in Berlin - Noch am 15.01.2016 tönte der selbsternannte “Honorige Advokat” Markus Beisicht, Anführer der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem und verfassungsfeindlich bezeichneten Splitterpartei Pro NRW auf seiner Propagandaseite: “In der mündlichen Verhandlung wird PRO NRW mit überzeugenden Argumenten nachweisen, dass die Berichterstattung über PRO NRW im Verfassungsschutzbericht des Bundes, wie in der Vergangenheit auch, unrechtmäßig ist.”

 

Auch hier hat Beisicht einmal mehr “mit Zitronen gehandelt”. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage der ebenfalls selbsternannten „Bürgerbewegung pro NRW“ zurückgewiesen.

 

Presse


Die Frankfurter Allgemeine berichtet: Auszug, “Die als rechtsextremistisch eingestufte „Bürgerbewegung pro NRW“ ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu Recht im Verfassungsschutzbericht 2012 des Bundesinnenministeriums aufgeführt. Damit sei die Klage der Partei zurückgewiesen worden, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.”

“Die Partei verfolge Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und sei islamfeindlich", urteilte das Gericht und folgte damit der Auffassung des Innenministeriums (Urteil der 1. Kammer vom 21. Januar 2016 VG 1 K 255.13).

 

Das “neue Deutschland” fasst die zunehmende Rechtslastigkeit in einem lesenswerten Artikel im letzten Absatz treffend zusammen: “In jüngster Zeit hat »Pro NRW« seine Mannschaft mit frustrierten NPD-Kadern aufgefrischt, die in der Altnazipartei keine Perspektive mehr sehen. Dennoch haben andere nationalistische Bewegungen der Pro-Bewegung den Rang abgelaufen. Die Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht kann als gescheiterter Versuch gelten, dem mit ein wenig Öffentlichkeit entgegenzuwirken.”

 

Kommentar 


Es war voraus zu sehen, dass Beisicht mit seiner Klage scheitern würde. So faselt Beisicht heute in einem Artikel zum Urteil in Berlin: „PRO NRW verfolgt natürlich nachweislich keinerlei Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind.”

Wenn dem denn so sein soll, möge sich Beisicht einmal zu den Aussagen seines Landesgeschäftsführers Thorsten Crämer äußern, der am 19.12.2015 seine eigene Vorstellung was zu tun ist um Deutschland noch zu retten, in Schritten öffentlich bekannt gab: (Wir berichteten)

“Der erste ist es, mit aller Energie zu verhindern, daß uns nach Ostdeutschland der Westen, die Mitte und der Südosten unseres Vaterlandes bzw. Siedlungsgebietes auch noch flöten gehen, weil wir von den Zivilinvasoren überrannt werden. Dazu muß das Altparteienregime und das EU-System weg – und wenn man sich dazu mit dem Teufel selbst verbünden müßte, wäre es gut und richtig. Warschau ist nun noch eine “kleinere Hausnummer”. Meine Freude werden die nicht werden, solange sie Breslau, Stettin, Posen und Danzig okkupiert halten, aber wenn sie dazu beitragen, das System EU, NATO und Masseneinwanderung zum Einsturz zu bringen, bin ich auch ihnen dankbar….”

Mit aller Energie? Gehören da auch Knüppel und körperliche Gewalt dazu? Kann man diese Aussage Crämers als verfassungsfeindlich bewerten? Ich denke ja.