„König von Deutschland“ muss wieder vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
24.12.2015

Dessau-Rosslau. Der selbsternannte „König von Deutschland“ aus der sachsen-anhaltischen Kreisstadt Wittenberg beschäftigt weiter die Justiz. Ab dem24. Februar werde das Amtsgericht Dessau-Roßlau wieder gegen den 50-Jährigen verhandeln, weil er ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto unterwegs gewesen sein soll, teilte das Landgericht Dessau-Roßlau gestern mit. Die Staatsanwaltschaft hat acht Fälle von Oktober 2012 bis September 2013 zur Anklage gebracht. Das Verfahren war zeitweise ausgesetzt worden, weil das Verwaltungsgericht Halle klären sollte, ob er überhaupt einen Führerschein hat.