Parteifinanzen Neues Parteiengesetz könnte für die AfD teuer werden

Erstveröffentlicht: 
17.12.2015

Berlin.  Mehr Geld pro Wählerstimme: Die Finanzierung der Parteien wird reformiert. Für die AfD könnte die Neuregelung große Nachteile bringen.

 

Deutschlands Parteien erhalten in Zukunft höhere staatliche Zuschüsse. Für jede Wählerstimme gibt es künftig 83 Cent statt der bisherigen 70 Cent. Der Betrag für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen steigt sogar von 85 Cent auf einen Euro. Das sieht die Änderung des Parteiengesetzes vor, die der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat. Reformiert wird damit auch die Kopplung der Parteienfinanzierung an die Einnahmen einer Partei.

 

Durch diese Gesetzesänderung dürfte die Alternative für Deutschland (AfD) in Zukunft deutlich weniger Geld erhalten. Die Partei betreibt einen Goldmünzenhandel, dessen Einnahmen bislang auch automatisch die staatlichen Zuschüsse anheben. Anders als bisher erhöht künftig aber nur noch der Gewinn aus solchen Geschäften die Unterstützung durch den Staat – nicht mehr nur die reinen Umsätze ohne Abzug der Kosten.

 

Mitgliedsbeiträge werden öffentlich

 

AfD-Vizevorsitzende Beatrix von Storch hatte dem „Handelsblatt“ gesagt, ihre Partei müsse wohl 1,7 Millionen Euro an den Staat zurückzahlen, wenn sie bis Jahresende nicht zwei Millionen Euro an Spenden mobilisiere. Im Wahljahr 2017 würden ihr weitere 1,7 Millionen Euro fehlen.

 

Die mit den Stimmen der großen Koalition beschlossene Reform sieht ferner vor, dass die Parteien ihre Mitgliedsbeiträge veröffentlichen müssen. Bislang gilt eine Offenlegungspflicht bei Spenden über 10.000 Euro. Wenn eine Partei sechs Jahre lang keine Rechenschaftsberichte ablegt, soll sie zudem den Parteistatus verlieren.

 

Der Opposition gehen die vereinbarten Änderungen aber nicht weit genug. Linke und Grüne hatten unter anderem vergeblich auf mehr Transparenz gepocht – etwa beim Parteisponsoring.