Bayern führt als erstes Bundesland Vorratsdatenspeicherung für Verfassungsschutz ein

Erstveröffentlicht: 
15.12.2015

Die bayerische Staatsregierung will das Verfassungsschutzgesetz novellieren und bei der Vorratsdatenspeicherung Vorbild für andere Länder und den Bund sein.

 

Der bayerische Verfassungsschutz soll auf Telefonverbindungs- und Internetdaten zugreifen dürfen. Die bayerische Regierung beschloss am Dienstag in München einen Gesetzentwurfdazu von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dem der Landtag noch zustimmen muss. Die Verfassungsschützer könnten demnach bei Beginn einer Telekommunikationsüberwachung auch abfragen, mit wem die Betreffenden in den vorangegangenen zehn Wochen in Kontakt waren.

 

Zu den weiteren Bestandteilen der geplanten Novelle des Verfassungsschutzgesetzes gehören eine enge Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit Polizei- und Sicherheitsbehörden und gesetzliche Rahmenbedingungen dafür, wie V-Leute eingesetzt werden. Zudem soll das Gesetz stärker mit dem Bundesrecht harmonisiert werden.

 

Eine Rechtsgrundlage ist das neue Gesetz, mit dem Bundestag und Bundesrat Anfang November die Vorratsdatenspeicherung wieder erlaubt hatten. "Angesichts der unverändert hohen Bedrohungslage ist es mir wichtig, die Handlungsfähigkeit des bayerischen Verfassungsschutzes zu erhalten", sagte Herrmann.

 

Bayern will vorreiten

 

"Die verheerenden Anschläge in Paris am 13. November 2015 haben uns deutlich vor Augen geführt, dass eine funktionsfähige Sicherheitsarchitektur für eine freiheitliche Demokratie überlebenswichtig ist", sagte Hermann weiter. Dass alle Sicherheitsbehörden verstärkt zusammenarbeiten sei "das Gebot der Stunde".

 

"Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht der Übermittlung von Informationen des Verfassungsschutzes an die Polizei durch sein Urteil zum Antiterrordateigesetz sehr enge Grenzen gezogen", sagte Herrmann ein. "Daran mussten wir uns bei der Abfassung des Gesetzes ausrichten."

 

Zur Vorratsdatenspeicherung sagte Herrmann, es könne nicht sein, "dass unsere Nachrichtendienste weniger wissen als Polizei und Strafverfolgungsbehörden". Die vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Grundlagen eröffneten diese Möglichkeit jetzt auch für den Verfassungsschutz eröffnen. Bayern setze damit ein klares politisches Signal und fordert, dass auch der Bund und die anderen Länder dem Beispiel folgen. (anw)