Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Rechtsextremist Brück verliert Hausverbot-Prozess

Erstveröffentlicht: 
17.11.2015

Dortmund.  Der Dortmunder Rechtsextremist Michael Brück durfte im Sommer 2012 vom "Bürgerdialog Dorstfeld" ausgeschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag entschieden.

Michael Brück hatte am 18. Juni 2012 an einer von der Stadt einberufenen Bürgerversammlung zum Thema Rechtsextremismus teilnehmen wollen. Die Veranstaltung fand in den Räumen der Dorstfelder St.-Barbara-Gemeinde statt. Der Dortmunder Rechtsextremist, der für die Partei "Die Rechte" zurzeit auch im Stadtrat sitzt, hatte jedoch kaum Platz genommen, da wurde er auch schon wieder des Saales verwiesen.

Ein Mitarbeiter der Stadt und zwei Polizisten brachten ihn umgehend wieder nach draußen. "Er sei nur zum Zwecke der Provokation erschienen", hieß es später. Den Rauswurf wollte Brück jedoch nicht auf sich sitzen lassen. Er reichte Klage ein und forderte die Richter auf, den Rauswurf nachträglich als rechtswidrig einzustufen.

Schließlich habe es sich um eine von der Stadt organisierte, öffentliche Veranstaltung gehandelt. Außerdem sei er nicht als Störer aufgetreten, sondern habe sich friedlich hingesetzt. Den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen musste er am Dienstag trotzdem als Verlierer verlassen.

Laut Urteil lag das Hausrecht damals eindeutig bei der Kirchengemeinde. Und die habe die Räumlichkeiten damals nur unter einer Bedingung zur Verfügung gestellt: Rechtsextremisten müssen draußen bleiben. Dass es sich um eine Veranstaltung der Stadt gehandelt habe, sei in diesem Zusammenhang unwichtig.