Werden Ausländer bei Straftaten wirklich anders behandelt?

Erstveröffentlicht: 
10.11.2015

Chemnitz/Dresden - Nicht jeder Ladendieb wird von den Ermittlungsbehörden gleich behandelt - dessen ist sich der Dresdner Anwalt Mark Feilitzsch sicher. Er machte jetzt ein Verfahren gegen einen Asylbewerber via Twitter öffentlich, dem der Prozess gemacht wird. Weil er Ausländer ist.

 

Der Ladendiebstahl ereignete sich im April diesen Jahres in Chemnitz. Der marokkanische Asylbewerber wurde mit geklauten Waren im Wert von 34,85 Euro erwischt - Anzeige! Üblicherweise werden solche Verfahren - sofern die besondere Schwere nicht festgestellt wird - gegen Auflagen eingestellt.

Nicht so beim Mandanten des Dresdner Rechtsanwaltes Mark Feilitzsch, der den Ersttäter jetzt (staatlich bestellt) vertritt. In der Ermittlungsakte fand sich die Begründung. Der bearbeitende Polizist vom Chemnitzer Polizeirevier Nordost lehnte die Einstellung nach §153a StPO (Strafprozessordnung) mit folgender Begründung ab: „Der Beschuldigte ist Ausländer.“

 

Für den Rechtsanwalt ist das Grund genug, an die Öffentlichkeit zu gehen: „Das ist ein simpler Ladendiebstahl. In diesem Fall zeigt sich aber, dass doch nicht jeder Ladendieb seitens der Behörden gleich behandelt wird." Der Anwalt ist sich sicher, "dass es gängige Praxis ist, mit Ausländern anders zu verfahren als mit Deutschen."

 

Bedenklich: Auch die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat offensichtlich Interesse an der Strafverfolgung des Asylbewerbers, setzte ihren Stempel auf das Dokument.

 

Die zuständige Polizeidirektion Chemnitz wurde von MOPO24 bereits am Montag zum Sachverhalt angefragt. Eine Erklärung versprach der zuständige Pressesprecher. Bislang blieb eine Stellungnahme noch aus.

 

Noch einmal der Anwalt dazu: „Am 2. Juli ist ein Strafbefehl gegen meinen Mandanten ergangen. Die Hauptverhandlung findet in Kürze statt. Ich gehe davon aus, dass der zuständige Richter die Sache einstellt." Und der Staat hat Kosten, die 1000 Euro sicher übersteigen...


Update, 15 Uhr: In einer gemeinsamen Stellungnahme der Polizei Chemnitz und der Staatsanwaltschaft wurde die Echtheit des bei Twitter veröffentlichten Dokumentes bestätigt. 

 

Polizeisprecherin Jana Kindt: "Der Vermerk 'Der Beschuldigte ist Ausländer' auf dem Deckblatt ist formal richtig und gleichzeitig eine 'auf den ersten Blick' gedachte Information an die Staatsanwaltschaft, um auf die fehlenden Voraussetzungen in diesem vereinfachten Verfahren hinzuweisen. 

 

So soll der besagte Asylbewerber mit einem weiteren Beschuldigten nicht an der Aufklärung des Ladendiebstahls mitgewirkt haben. Auch einen Dolmetscher lehnte er ab.

 

"Unabhängig von den polizeilichen Vermerken auf dem Formular, prüft die Staatsanwaltschaft in jedem Fall, ob die Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung vorliegen", so Jana Kindt.