Vor dem Landgericht Rostock musste sich am Mittwoch der NPD-Stadtvertreter Nils Matischent verantworten. Der Angeklagte zog allerdings die Berufung zurück – und ist somit rechtskräftig wegen Diebstahls von Waschmaschinen verurteilt. Die nächsten Ermittlungen laufen bereits.
Lange dauerte die Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Rostock nicht – der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger Thomas Pennecke die Berufung zurückziehen, auch die Staatsanwaltschaft schloss sich der Entscheidung an. Damit ist Nils Matischent rechtskräftig wegen Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zu vier Jahren auf Bewährung, verurteilt. Dazu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro, die an den DRK-Kreisverband gehen.
Der 25-Jährige hatte mit einem Kameraden rund zwei Dutzend Waschmaschinen von einem Wertstoffhof in Güstrow gestohlen, eingeflossen in das Urteil sind jedoch zwei weitere Fälle. Dabei ging es um Hehlerei, zudem hatte der Kleinkriminelle die Chefin eines Asylbewerberheims beleidigt.
Doch zurücklehnen kann sich der Güstrower Stadtvertreter dennoch nicht. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Rostock bestätigte, laufen mindestens zwei weitere Ermittlungsverfahren gegen Matischent. Ende März soll es bei dem NPD-Mitglied zu einer Hausdurchsuchung wegen illegalen Handels mit unversteuerten Zigaretten gekommen sein; dabei seien auch mehrere umgebaute Elektroschocker und Teleskopschlagstöcke gefunden und sichergestellt worden.
Nur wenige Wochen später soll der Güstrower dann an einer Auseinandersetzung während einer Flüchtlings-Demo beteiligt gewesen sein. Fotos zeigen ihn, wie er sich vermummt, während seine Gesinnungsgenossen bereits Stühle Richtung der Demo warfen.