Drama um Ulbigs Vorzeigeflüchtlinge

Erstveröffentlicht: 
23.05.2015

Dresden/Stollberg - Diese Aktion steht Sachsens Innenminister ganz schlecht zu Gesicht: Im April zeigte sich Markus Ulbig (51, CDU) medienwirksam in der Stollberger Wohnung einer sechsköpfigen syrischen Familie. „Gelebte Integration“, titelte Ulbig im Anschluss auf seiner Facebook-Seite. Jetzt rückte die Polizei mitten in der Nacht bei der syrischen Familie ein, um sie unter Zwang abzuschieben.

 

Am 9. April bekam Familie Mejan hohen Besuch in ihrer Asylbewerberunterkunft: Sachsens Innenminister Markus Ulbig. Er wollte für Altbausanierungen werben, wo dann Asylbewerber unterkommen sollten.

Dafür brauchte Ulbig Vorzeige-Flüchtlinge und wurde bei Familie Marjan fündig. Vater Ahmad (36), seine schwangere Frau Salamat Issa (34) und die gemeinsamen vier Kinder (3-12) empfingen Ulbig herzlich.

 

Es wurde gelacht, es wurde sich ausgetauscht. Ulbig ließ sich freudestrahlend mit einem der Kinder auf dem Schoss fotografieren, der Minister bekam sogar selbstgebackenen Kuchen.

Nun lernten die Syrer den Freistaat von seiner anderen, gnadenlosen Seite kennen.

Dienstag kurz vor 1 Uhr klingelten die Ausländerbehörde und Polizisten an der Wohnungstür in Stollberg (Erzgebirge). Sofortige Abschiebung nach Bulgarien!

Die Familie sträubte sich mit aller Macht. Um 5.30 Uhr übernahm die Bereitschaftspolizei die Syrer, fuhr sie auf den Flughafen Berlin-Schönefeld. Die Abschiebung nach Bulgarien scheiterte letztlich an der Fluggesellschaft, welche die völlig aufgelöste Familie nicht mitnehmen wollte.

 

Jetzt sind Merjans zurück in Stollberg, werden vom örtlichen Pfarrer Markus Lippold ohne Kirchenasyl geschützt - an geheimem Ort!


Wie kann das alles sein? „Der Minister hat sich beim Termin von einem Projekt zur Unterbringung von Asylbewerbern informiert. Selbstverständlich wurde dabei im Vorfeld nicht nach aufenthaltsrechtlichem Status gefiltert“, so Martin Strunden (44), Sprecher des Innenministeriums, ohne ein Wort des Bedauerns.

„Die Familie hat Aufenthaltsrecht in Bulgarien. Darum wurde der Asylantrag in Deutschland abgelehnt. Die Rechtslage lässt für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland keinen Spielraum.“

Die Abschiebung der syrischen Großfamilie soll weiter vollstreckt werden.