Gericht: Kein „organisiertes“ Betteln - Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat erste Verfahren wegen des Vorwurfs des organisierten Bettelns eingestellt
Das Gericht konnte keine Anzeichen für organisiertes Betteln feststellen. Den Beschwerden gegen zwei von der Polizei verhängten Strafbescheiden wurde stattgegeben. Einen Strafbescheid wegen angeblichen agressiven Bettelns hat das Landesverwaltungsgericht ebenfalls aufgehoben.
Damit ist auch klar, dass viele ArmutsmigrantInnen in Salzburg zu Unrecht Strafen zwischen 50 und 150 Euro bezahlt oder die Ersatzfreiheitsstrafen abgesessen haben.